zurück zur Übersicht Abschaffung aller Tiere in 4 Wochenfrist. 29.06.2010 von Roswitha M. Nach Wasserschaden durch defektes WC mußte ich dem Hausmeister Zugang zur Wohnung geben. Nach einem Blick in mein Wohnzimmer ging er wieder. 2 Tage später erhielt ich einen Brief der Verwaltung in welchem unverzüglich die Abschaffung aller Tiere verlangt wird. Ich bewohne derzeit noch eine 4 Zimmerwohnung gemeinsam mit meinem Sohn, welcher auf Wohnungssuche ist und in den nächsten 3 Monaten ausziehen wird. Mein Sohn hält auch Tiere welche er natürlich auch mitnehmen wird. Ich selbst habe 3 Chinchillas (in großer Voliere) 6 Meerschweinchen (je 2 nach Geschlecht getrennt in also 3 Käfigen) und 1 Kater. Ich gedenke nicht meine Tiere abzuschaffen, welche sauber gehalten werden und mein 15 Jahre alter Kater hat mich bereits einen langen Lebensweg begleitet. Muß ich wirklich wie angedroht mit Kündigung rechnen wenn ich mich weigere? Im Haus gibt es zudem weitere Tiere, insbesondere Katzen. Vielen Dank für einen Rat MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten zunächst einige Dinge vorab geklärt werden. So müsste die konkrete Regelung Ihres Mietvertrages zum Thema Tierhaltung geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre auch, wie lange Sie in der Wohnung leben und ob der Vermieter von Ihrer Tierhaltung schon vor dem Wasserschaden wusste und die Tierhaltung stillschweigend geduldet hat. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, ob der Vermieter Ihnen tatsächlich im konkreten Fall die Abschaffung aller Haustiere fordern darf.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten zunächst einige Dinge vorab geklärt werden. So müsste die konkrete Regelung Ihres Mietvertrages zum Thema Tierhaltung geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre auch, wie lange Sie in der Wohnung leben und ob der Vermieter von Ihrer Tierhaltung schon vor dem Wasserschaden wusste und die Tierhaltung stillschweigend geduldet hat. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, ob der Vermieter Ihnen tatsächlich im konkreten Fall die Abschaffung aller Haustiere fordern darf.