zurück zur Übersicht Verkauf eines hundes trotz Handicap 30.06.2010 von Erika S. Ich habe mir im April '10 einen Hund übers Internet vom Privatzüchter gekauft; jetzt wurde bei einer Grunduntersuchung von meinen Tierarzt festgestellt, dass die Hoden im Bauchraum liegen und dass die Züchterin das wissen müßte. Das Tier wurde ja vorher untersucht und 1x geimpft. Wo ich ihn geholt habe aus Wilhelmshafen, war er ja schon 14 Mon. alt. Ich habe 370,-€ bezahlt, musste ihn noch chippen und Tollwutimpfung machen lassen. Meine Frage: Kann ich rechtlich gegen die Frau vorgehen, so dass sie wenigsten die Kosten für die OP übernimmt? Die beläuft sich auf ca. 250,-€. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Erbkrankheit Kryptorchismus kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung ausgeschlossen wurde. Zudem ist wichtig, ob die Züchterin tatsächlich Kenntnis von davon hatte. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Käufer aber den Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte z.B. darin bestehen, dass Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei ihrem oder seinem Tierarzt behandeln lässt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Erbkrankheit Kryptorchismus kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung ausgeschlossen wurde. Zudem ist wichtig, ob die Züchterin tatsächlich Kenntnis von davon hatte. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Käufer aber den Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte z.B. darin bestehen, dass Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei ihrem oder seinem Tierarzt behandeln lässt.