zurück zur Übersicht Pferde haben Obstbäume angeknabbert 27.09.2009 von Nicole O. Hallo Frau Fries. Wir haben aktuell ein kleines Problem: Seit einigen Jahren haben wir unsere Pferde auf einem Obstbaumgrundstück der Gemeinde stehen. Wir haben das mit dem Zuständigen der Gemeinde abgesprochen, haben jedoch keinen Pachtvertrag. Da die Leute froh sind, dass wir denen die Arbeit abnehmen und sie das Stück so nicht sauberhalten müssen. (wir hüten ab und Mulchen /mähen hinterher). Dieses Jahr haben wir erstmals ein junges Pferd dabei, welches hier und da die Rinde der jungen Bäume beschädigt hat. Die Flächen sind in etwa so groß wie 2 Fünf-Mark-Stücke (ein Fohlenbiss) und befinden sich an 3-4 jungen Bäumen. Wir haben das gemeldet, und gesagt bekommen, dass es nicht schimm wäre, wir sollen etwas Baumverband draufschmieren und es wäre gut. Nächstes Jahr macht die Gemeinde einen Jungbaumschutz um die Bäume, damit diese geschützt sind. Leider gibt es hier jemanden, der sich in alles einmischt und einen riesen Wall daraus macht. Welche Konsequenzen können da noch daraus folgen? Danke für die Informationen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage aufgrund der wenigen Informationen leider nicht möglich, da es z.B. ein Unterschied ist ob es sich bei dem „Störenfried“ um einen Sachbearbeiter der Gemeinde oder um einen Nachbarn handelt. Auch die konkrete mündliche Vereinbarung mit der Gemeinde müßte geprüft werden. Grundsätzlich haben Sie sich richtig verhalten, als Sie die Schäden direkt gemeldet haben. Gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie schließlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Binden Sie den zuständigen Sachbearbeiter vorsorglich ein und suchen -wenn möglich- gemeinsam eine Lösung gegen die „Störungen“.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage aufgrund der wenigen Informationen leider nicht möglich, da es z.B. ein Unterschied ist ob es sich bei dem „Störenfried“ um einen Sachbearbeiter der Gemeinde oder um einen Nachbarn handelt. Auch die konkrete mündliche Vereinbarung mit der Gemeinde müßte geprüft werden. Grundsätzlich haben Sie sich richtig verhalten, als Sie die Schäden direkt gemeldet haben. Gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie schließlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Binden Sie den zuständigen Sachbearbeiter vorsorglich ein und suchen -wenn möglich- gemeinsam eine Lösung gegen die „Störungen“.