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Meine Katze Paula

von Tabea S.

Letztes Jahr im November magerte meine Katze immer mehr ab, fraß nicht mehr und hatte hohes Fieber. Nach mehreren Tierarztbesuchen wurde ein Virus festgestellt. Dem Tier wurden immer wieder Stärkungspräparate und fiebersenkende Mittel verabreicht, doch das änderte nichts. Über Weihnachten fuhren mein Mann und ich in den Urlaub und baten die Nachbarn um die Betreuung. Nach unserem Urlaub Ende Dezember übernahmen wir wieder selbst die Tierarztbesuche, denn der Zustand unserer Katze hatte sich nicht verbessert. Im neuen Jahr teilte uns die Tierärztin mit, dass die Katze an FIV leide und nicht zu retten sei. Sie hätte es schon vor unserer Reise gewusst und wollte uns nur den Urlaub nicht verderben. Dies stellt für uns eine unglaubliche Tierquälerei unsere Katze dar, die 6 Wochen gegen eine Krankheit kämpfte, die sie normalerweise nach einer Woche hätte von allein sterben lassen müssen. Doch auch nach Weihnachten bekamen wir die Diagnose nicht sofort, sondern erst nach mehreren weiteren Behandlungen. Natürlich gehen wir längst zu einem anderen Tierarzt, wollen aber gern etwas in dieser Sache unternehmen. Was würden wir mit einer polizeilichen Anzeige wegen Tierquälerei ausrichten? Wäre es klug, in der Öffentlichkeit vor dieser Tierärztin zu warnen, denn dies ist laut Dritten nicht der erste Fall von Tierquälerei und damit verbundener finanzieller "Abzocke"? Welchen Erfolg hätte ich mit einer Klage? Mit freundlichen Grüßen Tabea S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine öffentliche Warnung vor der Tierärztin könnte unter Umständen eine strafbare Beleidigung sein und sollte gut überlegt und abgewogen werden. Wenden Sie sich an die Behörden, so z.B. an die Bundestierärztekammer und das Ordnungs- und Veterinäramt. Zeigen Sie diesen Vorfall schriftlich an und bitten um Überprüfung. Legen Sie Beweise vor. Mit Vorsicht zu genießen sind jedoch solche angeblichen Erfahrungsberichte Dritter, die Sie nur vom Hörensagen kennen. Diese sind im Zweifel übertrieben oder gänzlich unwahr. Schildern Sie daher nur was Sie selbst bezeugen können und schließen sich mit tatsächlich Betroffenen zusammen, um die Behörden zu einer Überprüfung zu bringen. Sollten Sie eine Strafanzeige wegen Tierquälerei erstatten, sollten Sie dies schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Ihres Ortes tun und Beweismittel beifügen sowie Zeugen mit Name und Anschrift benennen.

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