zurück zur Übersicht Diebstahl unserer Katzin SINDY. 02.07.2010 von Helmut C. Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries. Die o.g. Katzin SINDY ist uns am 29.11.05 zugelaufen. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon 7 Katzen in unserem kinderl.Haushalt. Wir hatten die Obhutspflicht eingehalten, Meldung an 2 Tierschutzv.,und an die umlieg. TÄ, außerdem haben wir 6 Wochen in unserem Werbespiegel die SINDY ausgeschrieben als zugelaufen mit den äuserlichen Merkmalen. Es kam aber leider keine Antwort!. Wir versorgten SINDY über unseren TA. Plötzlich ab 15.08.-25.08.06 (11 Tage) war unsere SINDY vermisst!!! Erstmalig!! Am 26.08.06 stand SINDY plötzl.vor der Tür. Nun es folgten immer wieder diese Diebstähle. 2. 19.09.-21.09.06 (3 Tage); 3. 01.10.-04.10.06 (4 Tage); 4. 20.10.-23.10.06 (3 Tage); 5. 23.05.-27.05.07 (4 Tage); 6. 14.07.-21.07.07 (8 Tage); 7. 22.06.-28.06.08 (7 Tage); 8. 04.09.-27.09.09 (14 Tage); 9. 06.06.-15.06.10 (10 Tage); 10. 22.06.-jetzt Wir haben jeweils nach unserer SINDY gesucht mit Wurfzettel, Info an die TÄ, Info an 2 Tierheime, Inser.in dem Wochenspiegel mit Foto, bisher siehe Auf- stellung kam unsere SINDY immer wieder zurück.Unseres Erachtens wird die SINDY weggesperrt.Sobald der Entführer einen Fehler macht kommt die SINDY wieder in unserer Katzenfamilie.Ich habe auch schon ins Auge gefasst einen Sender/Empfänger zu kaufen, aber wenn der Entführer es merkt, nimmt er den Sender ab,und schaltet ihn aus, damit haben wir auch kein Glück. Außerdem halten die Senderbatt. nur für 24 Std.,dies ist leider auch zu kurz, zum Reagieren. Wir wissen uns nun um keinen Rat mehr, deshalb der große Hilfe-Ruf an Sie FrauFries. Was können wir unternehmen???. Tierdaten von SINDY sind auch bei TASSO Um eine Antwort wären wir sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen. Helmut u. Annemarie C. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ist nachvollziehbar, dass Sie den Eindruck haben, Ihre Katze würde mutwillig entführt bzw. gestohlen. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich allerdings noch keine konkreten Anhaltspunkte, die dies beweisen könnten. Oft werden Freigänger versehentlich in Kellern oder Schuppen eingesperrt und kehren dann nach ein paar Tagen wieder nach Hause zurück. Sollten Sie eine begründeten Verdacht haben, wer Ihre Katze einsperrt, sollten Sie diese Person schriftlich auffordern, dies zukünftig zu unterlassen. Andere rechtliche Ratschläge, die das Fernbleiben Ihrer Katze verhindern könnten, kann Ihnen leider nicht geben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ist nachvollziehbar, dass Sie den Eindruck haben, Ihre Katze würde mutwillig entführt bzw. gestohlen. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich allerdings noch keine konkreten Anhaltspunkte, die dies beweisen könnten. Oft werden Freigänger versehentlich in Kellern oder Schuppen eingesperrt und kehren dann nach ein paar Tagen wieder nach Hause zurück. Sollten Sie eine begründeten Verdacht haben, wer Ihre Katze einsperrt, sollten Sie diese Person schriftlich auffordern, dies zukünftig zu unterlassen. Andere rechtliche Ratschläge, die das Fernbleiben Ihrer Katze verhindern könnten, kann Ihnen leider nicht geben.