zurück zur Übersicht Einzäunen des Grundstückes 02.07.2010 von Daniela T. Hallo, darf ich, wenn ich mir ein Haus kaufe, das Grundstück so einzäunen, dass Katzen gesicherten Freigang haben können?Natürlich ohne Strom? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich dürfen Sie gemäß § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Ihrem Eigentum alles tun und lassen was Sie wollen, so lange Sie gegen kein Gesetz verstoßen und die Rechte Dritter wahren. Gegen die Einzäunung Ihres Grundstückes spricht daher erstmal nichts. Je nach Bauart des Zaunes, des Geheges o.ä. könnte eine Baugenehmigung notwendig sein. Dies kann auf diesem Wege jedoch nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich dürfen Sie gemäß § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Ihrem Eigentum alles tun und lassen was Sie wollen, so lange Sie gegen kein Gesetz verstoßen und die Rechte Dritter wahren. Gegen die Einzäunung Ihres Grundstückes spricht daher erstmal nichts. Je nach Bauart des Zaunes, des Geheges o.ä. könnte eine Baugenehmigung notwendig sein. Dies kann auf diesem Wege jedoch nicht beurteilt werden.