zurück zur Übersicht Katze nach Unfall von Feuerwehr transportiert 04.07.2010 von Familie G. Unser Kater Max wurde angefahren, er ist bei Ihnen registriert und wir wurden deshalb recht schnell benachrichtigt (das ist das einzig positive daran), die Feuerwehr hat ihn in die Tierklinik gebracht, wahrscheinlich ist es jetzt für eine Versicherung zu spät? Die Tierarztkosten allein sind irre hoch und wir wissen noch nicht einmal, ob er es schafft, kommt von der Feuerwehr auch noch eine Rechnung? Werden evt. die Daten vom Chip auch an die entsprechenden Behörden weitergegeben??? Danke vorab für die Info. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie mit der angesprochenen Versicherung eine Kranken- oder OP-Versicherung meinen. Da eine Versicherung erst ab Vertragsschluss bzw. Zahlung der ersten Prämie Versicherungsschutz gewährt, bei manchen Versicherungsarten beginnt die Eintrittspflicht sogar erst bei Schäden, die drei Monate nach Vertragsabschluss entstehen, dürfte es in Ihrem Fall tatsächlich für eine Absicherung der entstandenen Kosten zu spät sein. Ob die Feuerwehr bzw die Stadtverwaltung Ihnen die Fahrt tatsächlich in Rechnung stellt, bleibt abzuwarten, grundsätzlich sind Sie jedoch als Halter der Katze verpflichtet die entstandenen Fahrtkosten zu bezahlen. Ob Sie sich gegen diesen Kostenbescheid wehren können, z.B. weil die Fahrt nicht notwendig war o.ä., kann erst nach Kenntnis aller Umstände beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie mit der angesprochenen Versicherung eine Kranken- oder OP-Versicherung meinen. Da eine Versicherung erst ab Vertragsschluss bzw. Zahlung der ersten Prämie Versicherungsschutz gewährt, bei manchen Versicherungsarten beginnt die Eintrittspflicht sogar erst bei Schäden, die drei Monate nach Vertragsabschluss entstehen, dürfte es in Ihrem Fall tatsächlich für eine Absicherung der entstandenen Kosten zu spät sein. Ob die Feuerwehr bzw die Stadtverwaltung Ihnen die Fahrt tatsächlich in Rechnung stellt, bleibt abzuwarten, grundsätzlich sind Sie jedoch als Halter der Katze verpflichtet die entstandenen Fahrtkosten zu bezahlen. Ob Sie sich gegen diesen Kostenbescheid wehren können, z.B. weil die Fahrt nicht notwendig war o.ä., kann erst nach Kenntnis aller Umstände beurteilt werden.