zurück zur Übersicht Katzenhaltung nachträglich verbieten 04.07.2010 von Svenja R. 1.) Kann mir mein Vermieter die Katzenhaltung verbieten? Sie leben seit 6 Jahren in der Wohnung. Allerdings sind aus 2 Katzen 5 geworden. 2.) Kann unser Vermieter meinen Nachbarn die Katzenhaltung untersagen, wo wir 5 Katzen haben!!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter mittels einer wirksam formulierten Klausel im Mietvertrag, die Hunde- und Katzenhaltung verbieten. Ob Ihr Vermieter Ihnen die Katzenhaltung nachträglich verbieten kann bzw. die Anzahl reduzieren kann, hängt daher zum Einen davon ab, was in Ihrem Mietvertrag steht bzw. ob diese Klausel wirksam ist und zum Anderen, ob und seit wann der Vermieter von Ihrer Katzenhaltung weiß. Davon hängt dann auch ab, ob der Vermieter Ihren Nachbarn Katzenhaltung untersagen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter mittels einer wirksam formulierten Klausel im Mietvertrag, die Hunde- und Katzenhaltung verbieten. Ob Ihr Vermieter Ihnen die Katzenhaltung nachträglich verbieten kann bzw. die Anzahl reduzieren kann, hängt daher zum Einen davon ab, was in Ihrem Mietvertrag steht bzw. ob diese Klausel wirksam ist und zum Anderen, ob und seit wann der Vermieter von Ihrer Katzenhaltung weiß. Davon hängt dann auch ab, ob der Vermieter Ihren Nachbarn Katzenhaltung untersagen kann.