zurück zur Übersicht Freilauf für Hunde / Leinenzwang 05.07.2010 von Xenia F. Guten Tag Frau Fries, mich würde es brennend interessieren,ob es rechtens ist seitens der Gemeinde einen absoluten Leinenzwang auf der gesamten Gemarkung festzulegen, ohne eine Freilauffläche zu Verfügung zu stellen. Es ist tatsächlich so, daß es bei uns auf den Feldwegen tatsächlich eine Leinenpflicht gibt...was meiner Meinung nach nicht wirklich artgerecht und somit schon fast tierschutzwidrig ist. Die Hunde können ihre Sozialisierung nicht trainieren usw. Auf eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Xenia F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass eine Regelung, die für das gesamte Gemeindegebiet einen ausnahmslosen Leinenzwang vorsieht, gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt und unzulässig ist. Eine Verordnung, die die Anleinpflicht in einem Gemeindegebiet regelt, muss aus sich heraus allgemeine Ausnahmen vom generellen Leinenzwang aufzeigen, um wirksam zu sein. Ob die Verordnung der Gemeinde Göggingen dieser Rechtsprechung genügt, kann ohne den Wortlaut zu kennen, nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist und Jäger wildernde Hunde schießen dürfen. Einzelheiten dazu regeln die jeweiligen Jagdgesetze der Länder.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass eine Regelung, die für das gesamte Gemeindegebiet einen ausnahmslosen Leinenzwang vorsieht, gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt und unzulässig ist. Eine Verordnung, die die Anleinpflicht in einem Gemeindegebiet regelt, muss aus sich heraus allgemeine Ausnahmen vom generellen Leinenzwang aufzeigen, um wirksam zu sein. Ob die Verordnung der Gemeinde Göggingen dieser Rechtsprechung genügt, kann ohne den Wortlaut zu kennen, nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist und Jäger wildernde Hunde schießen dürfen. Einzelheiten dazu regeln die jeweiligen Jagdgesetze der Länder.