zurück zur Übersicht Katze wurde von einem Hund angegriffen 05.05.2024 von Daniel B. Werte Damen und Herren. Von unserem Nachbarn, ist der Besucherhund (Schwiegereltern) durch ein Loch im Zaun ausgebüchst. Dieser Hund ist vom Fußweg (öffentlicher Bereich) über unser Tor (H=1,07m) gesprungen und hat sich zielgerichtete auf die Terrasse, wo sich unsere Katze Daysi (Norwegische Waldkatze) döste.Nach dem dieser Hund,unsere Daysi in die Enge getrieben hat, nahm er Daysi am rechten Oberschenkel in die Schnauze (Videobeweis von unsere Überwachungskamera) [Zugezwickt].Daysi konnte sich befreien und auf einen Baum flüchten. Nach der Rettung vom Baum und verbringen in einen sicheren Bereich, hat unser Herr Nachbar und auch der Eigentümer des Hundes uns mitgeteilt, dass es eine Haftpflichtversicherung gibt und die alle entstehenden Kosten übernimmt. Da dieser Vorfall sich zum Abend ereignete, sind wir am Folgetag (10.05.2024) zum Bereitschaftstierarzt gegangen, zwecks Untersuchung (Daysi hatte Schmerzen). Diese stellte auch eine entsprechende Diagnose. Am 03.052024 waren wir mit Daysi bei ihrer Haustierärztin auch diese stellte eine Verletzung (Hämatom und eine Verletzung durch zu Schnappen fest. Nach einem Telefonat und einer Mail mit dem Hundehalter, haben wir das Gefühl, dass dieser die Kostenübernahme verweigert (BGB 833). Was können wir in diesem Fall noch machen? Wie sollen wir uns verhalten? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie richtig zitieren, muss zumindest der Hundehalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haften. Ob Ihre Nachbarn ebenfalls in die Haftung genommen werden könnten, als Aufsichtspersonen, hängt von Einzelheiten ab und müsste geprüft werden. Da es eine Videoaufzeichnung von dem Beißvorfall gibt, dieser Nachweis also erbracht ist, wäre wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die Haftung denn offensichtlich komplett abgelehnt wird. Wenn noch nicht geschehen, schreiben Sie den Hundehalter an, legen die Tierarztrechnungen vor und berechnen die entsprechenden Fahrtkosten und fordern ihn auf, den Betrag innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie richtig zitieren, muss zumindest der Hundehalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haften. Ob Ihre Nachbarn ebenfalls in die Haftung genommen werden könnten, als Aufsichtspersonen, hängt von Einzelheiten ab und müsste geprüft werden. Da es eine Videoaufzeichnung von dem Beißvorfall gibt, dieser Nachweis also erbracht ist, wäre wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die Haftung denn offensichtlich komplett abgelehnt wird. Wenn noch nicht geschehen, schreiben Sie den Hundehalter an, legen die Tierarztrechnungen vor und berechnen die entsprechenden Fahrtkosten und fordern ihn auf, den Betrag innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.