zurück zur Übersicht Wer übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn man seinen entlaufenen Hund sucht 06.05.2024 von Claudia S. Hallo. Ich hatte vor kurzem meinen Hund in einer Tierpension, die durch eine Hundetrainerin betrieben wird. Dort ist er am 1. Tag entlaufen, trotz Geschirr und Leine dran aus einem mehr oder weniger gut eingezäuntem Grundstück. Ich war selber auf dem Weg in den Urlaub. Durch den Vorfall musste ich einen Flug extra zahlen und hatte diverse Kosten um den Hund wiederzufinden. Die Trainerin interessiert sich nicht. Sie hat zwar einen Spendenaufruf gemacht, aber das soll nicht viel gebracht haben, obwohl im Vorfeld viele Menschen helfen wollten. Meine Kosten belaufen sich insgesamt auf 1600€ und ich sehe nicht ein, diese allein zu tragen. Wie sieht das rechtlich aus? Steht die Trainerin mit in der Verantwortung und auch mit in der Haftung ? Es ist durch den entlaufenen Hund kein Schaden entstanden. LG und vielen Dank Claudi Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass Sie Ihren Hund wohlbehalten zurückbekommen haben. Indem Sie mit der Hundepension einen Vertrag geschlossen haben, war deren Hauptleistungspflicht die sichere Verwahrung und Versorgung des Hundes für diese Zeit. Ich nehme an, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, in dem auch die Haftung der Pension ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss müsste geprüft werden, für die sogenannten Kardinalspflichten, also die Hauptleistungspflichten ist jedoch ein kompletter Haftungsausschluss nicht möglich. Zu prüfen ist des Weiteren anhand der Einzelheiten (z.B. wußte die Trainerin, dass Ihr Hund ausbricht und er gesichert werden muss, wie ist der Hund entlaufen, gibt es Zeugen usw.) ob die Trainerin das Entlaufen Ihres Hundes schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat, ob sie selbst nach dem Hund gesucht hat, welche Kosten Ihnen zu erstatten sind und ob im Rahmen Ihrer allgemeinen Schadensminderungspflicht ein Abzug zu machen ist. Bei den Kosten ist zwischen den Extrakosten, die mit Ihrem Urlaub zu tun haben und den Kosten für die Suche und das Auffinden Ihres Hundes zu unterscheiden. Versuchen Sie mit der Trainerin ein gütliche Lösung zu finden und notfalls eine Ratenzahlung falls ihre Zahlungsverweigerung und der Spendenaufruf aus ihrer finanziellen Lage resultieren. Sollte dies nicht möglich sein wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass Sie Ihren Hund wohlbehalten zurückbekommen haben. Indem Sie mit der Hundepension einen Vertrag geschlossen haben, war deren Hauptleistungspflicht die sichere Verwahrung und Versorgung des Hundes für diese Zeit. Ich nehme an, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, in dem auch die Haftung der Pension ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss müsste geprüft werden, für die sogenannten Kardinalspflichten, also die Hauptleistungspflichten ist jedoch ein kompletter Haftungsausschluss nicht möglich. Zu prüfen ist des Weiteren anhand der Einzelheiten (z.B. wußte die Trainerin, dass Ihr Hund ausbricht und er gesichert werden muss, wie ist der Hund entlaufen, gibt es Zeugen usw.) ob die Trainerin das Entlaufen Ihres Hundes schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat, ob sie selbst nach dem Hund gesucht hat, welche Kosten Ihnen zu erstatten sind und ob im Rahmen Ihrer allgemeinen Schadensminderungspflicht ein Abzug zu machen ist. Bei den Kosten ist zwischen den Extrakosten, die mit Ihrem Urlaub zu tun haben und den Kosten für die Suche und das Auffinden Ihres Hundes zu unterscheiden. Versuchen Sie mit der Trainerin ein gütliche Lösung zu finden und notfalls eine Ratenzahlung falls ihre Zahlungsverweigerung und der Spendenaufruf aus ihrer finanziellen Lage resultieren. Sollte dies nicht möglich sein wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.