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Tierschutzverein gibt Besitzer Hunde nicht zurück

von Chantal P.

Sehr geehrte Frau Fries! Wir sind verzweifelt, und ich bitte Sie dringend um Hilfe. Mein Freund hat zwei Hunde aus einem Tierschutzverein mit Schutzvertrag adoptiert. Hund 1 war bereits seit 4 Jahren, und Hund 2 seit 1,5 Jahren im Besitz meines Freundes. Im Schutzvertrag steht, dass die Hunde nach 12 Monaten offiziell dem Besitzer gehören. Mein Freund hatte eine gesundheitliche schlechte Phase (Depression) und wollte die Hunde während seiner Therapie kurzfristig in Obhut des TSV geben / in eine Pflegestelle geben. Es war von Anfang an mit dem TSV abgemacht, dass beide Hunde wieder zurück zu meinem Freund kommen. Nur unter dieser Bedingung hat er beide Hunde in die Obhut des TSV / der Pflegestelle übergeben. Leider war mein Freund naiv und hat dem TSV vertraut, und alles getan was sie von ihm verlangt haben. Er musste einen Vertrag unterschreiben indem steht, dass die Hunde nun wieder Eigentum des TSV sind. Laut TSV können sie ansonsten nicht mit den Hunden zum Tierarzt. Ebenso musste er die Impfausweise abgeben, und es wurde einfach ein Besitzerwechsel bei Tasso durchgeführt. Nun, nach circa 7 Wochen möchte der TSV die Hunde aber nicht mehr an meinen Freund zurück geben. Der TSV hat beide Hunde bereits ohne Erlaubnis und ohne meinen Freund vorher zu informieren, zur Adoption frei gegeben. Wir möchten die Hunde aber gerne zurück, so wie es auch mit dem TSV abgemacht war. Den Hunden geht es gut bei uns, sie bekommen genug Futter und genug Auslauf und Liebe, und beide fühlen sich auch sehr wohl bei uns, was wir auch mit Fotos und Videos beweisen können. Können wir den unterschriebenen Vertrag in dem steht, dass die Hunde nun wieder Eigentum des Tierschutzvereines sind, wegen Täuschung anfechten? Und haben wir überhaupt (mit Hilfe eines Anwaltes) eine Chance vor Gericht die beiden Hunde wieder zurück zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rechtlich stehen hier zwei Aspekte nebeneinander, einerseits der von Ihrem Freund bewußt unterschriebene Vertrag, mit dem er ausdrücklich sein Eigentum an den Verein übereignet.
 
Daneben gibt es die wahrscheinlich nur mündliche (?) Absprache/Vereinbarung, dass es sich um eine vorübergehende Ab-/Übergabe handelt und er die beiden Hunde nach seiner Therapie zurückbekommen soll.
 
Zwar sind auch mündliche Absprachen wirksam, das Problem ist jedoch deren Beweisbarkeit im Streitfall. Ebenso schwierig zu beweisen ist eine arglistige Täuschung im Rahmen einer mögliche Anfechtung. Eine Täuschung über den Inhalt des Vertrages und den Eigentumsübergang scheint nicht gegeben zu sein, da Ihr Freund das verstanden und auch bewußt unterzeichnet zu haben scheint. Zu prüfen wäre jedoch, ob eine Täuschung in der Behauptung liegen könnte, dass er hierzu verpflichtet sei und dies notwendig sei um mit den Hunden zum Tierarzt gehen zu können etc., wenn dies z.B. durch eine Vollmacht an den Verein auch möglich gewesen wäre, o.ä.
 
Da die beiden Hunde schon zur Vermittlung stehen und eine Anfechtung unverzüglich erklärt und bei entsprechenden Erfolgsaussichten notfalls auch mittels eines Eilverfahrens gerichtlich durchgesetzt werden sollte, sollte Ihr Freund sich kurzfristig mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.

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