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Kampfhunde im Mietvertrag

von Sarah C.

Hallo Frau Fries, ich habe einen Bullterrier und einen Bulli-Mix und werde demnächst umziehen. Ich habe beide Hunde im Mietvertrag stehen und zwar mit dem Satz :"Die Haltung von Listenhunden ist vom Vermieter erlaubt" Bin ich damit auf der sicheren Seite? Lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ja. Die grundsätzliche Erlaubnis der Listenhunde-Haltung in Kombination mit der Aufnahme der beiden Hunde im Mietvertrag ist ideal.

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