zurück zur Übersicht Kampfhunde im Mietvertrag 27.09.2009 von Sarah C. Hallo Frau Fries, ich habe einen Bullterrier und einen Bulli-Mix und werde demnächst umziehen. Ich habe beide Hunde im Mietvertrag stehen und zwar mit dem Satz :"Die Haltung von Listenhunden ist vom Vermieter erlaubt" Bin ich damit auf der sicheren Seite? Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Die grundsätzliche Erlaubnis der Listenhunde-Haltung in Kombination mit der Aufnahme der beiden Hunde im Mietvertrag ist ideal.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Die grundsätzliche Erlaubnis der Listenhunde-Haltung in Kombination mit der Aufnahme der beiden Hunde im Mietvertrag ist ideal.