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Zweithund in gemietetem Haus mit großem Garten

von Anja P.

Guten Abend, seit nunmehr fast sieben Jahren bewohnen mein Mann und ich ein gemietetes Haus (200qm Wfl; 1000qm Garten) in ländlicher Alleinlage; lediglich unsere alleinstehende Vermieterin wohnt nebenan in eigenem Haus. Die Gärten sind durch einen stabilen Zaun getrennt. Die Haltung unseres kleinen Terriers wurde uns vor vier Jahren erlaubt. Es gab bislang keine Vorkommnisse, der Hund wird artgerecht gehalten und hat bislang keinen einzigen Schaden verursacht; noch nicht einmal eine Zimmertür angekratzt. Zudem schätzt unsere Vermieterin, dass unser Hund anschlägt sobald jemand auf den Hof kommt. Unser Hund war in der Hundeschule und geht mit mir auch zur Arbeit; ist dort ein allseits beliebter Bürohund. Seit langem hege ich den Wunsch, einen zweiten Terrier aufzunehmen. Nun wurde ich von einem befreundeten Züchter gefragt, ob ich eine Hündin aus seinem Wurf nehmen würde, da sie eine Fehlfarbe habe. Zu gern möchte ich meinem Hund die Gesellschaft einer Artgenossin angedeihen lassen und würde mich selbst auch sehr drüber freuen, unser Rudel zu komplettieren. Ich habe, bevor wir den Entschluss fassten, mit allen wichtigen Menschen (Tierärztin, Hundetrainerin, Büro, Hundepension etc.) gesprochen. Schließlich trug ich diesen Wunsch unserer Vermieterin vor und bat sie, darüber nachzudenken. Seitdem ist unser Miteinander sehr verhalten geworden; eine endgültige Antwort habe ich allerdings noch nicht. Wir haben alles gewissenhaft geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir einen Zweithund aufnehmen können und würden uns sehr drauf freuen. Könnte unsere Vermieterin uns diesen Wunsch verwehren? Welche schwerwiegenden Gründe könnte sie vortragen? Reichte allein ihre Sorge vor Beschädigung ihrer Immobilie aus (auch der zweite Hund würde versichert)? Mich haben beinahe mein ganzes Leben lang Hunde begleitet, so dass ich reichlich Erfahrung habe. Alle meine Hunde waren Familienmitglieder. Sie haben allesamt Begleithundprüfungen bestanden und stets viel Freude als Wasserrettungshund, als Therapiehund oder einfach als treuer Begleiter auf ausgiebigen Spaziergängen gehabt. Ich denke, dass wir gute und umsichtige Hundehalter sind, stets für unsere Hunde lebten und leben werden. Durch persönliche Schicksalsschläge sind wir schließlich zu Mietern geworden. Das Gefühl, sich von „Außenstehenden“ etwas verwehren lassen zu müssen, worüber man vorher niemals nachdenken musste, ist immer noch sehr beklemmend. Wenn vier Jahre vorbildliche Hundehaltung nicht ausreichen sollten, was könnte die Dame dann überzeugen? Ich bedanke mich bereits jetzt schon für Ihre Antwort und hoffe, dass Sie zielführende Argumente für mich haben. Herzliche Grüße!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Noch bessere oder weitere Argumente, als die die Sie schon vortragen und mitbringen kann ich leider nicht bieten. Auch mögliche schwerwiegende Gründe, die Vermieterin haben könnte, ergeben sich aus Ihrer Schilderung nicht, insbesondere nicht die allgemeine Befürchtung, dass der zweite Hund möglicherweise etwas beschädigen könnte. Das Amtsgericht München hat z.B. in seiner Entscheidung vom 03.08.2018 unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern dass Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen. Fordern Sie sie auf, Ihnen die Zustimmung zur Haltung des zweiten Hundes zu erteilen.
 
Da in der Praxis aber oft andere Beweggründe hinter der Weigerung der Haustierhaltung stecken, versuchen sie herauszufinden, ob die Vermieterin sich eigentlich über etwas anderes ärgert oder ob sie vor vier Jahren ihre Zustimmung nur widerwillig gegeben und eigentlich bereut oder ob sie das Anschlagen, also das Bellen Ihres Hundes zwar aber auch als praktisch aber auch als Belästigung empfindet, o.ä. um die Situation zu klären.

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