zurück zur Übersicht Tierarztkosten nach OP 16.05.2024 von Celina E. Mein Hund hatte einen Tumor an seinem Bein. Die Ärztin sollte den Hund operieren und den Tumor am Bein entfernen. Sie hat sich den Tumor am Beingelenk nochmals angeschaut und Blut entnommen. Sie sagte, dass sie normalerweise mit diesen Werten den Hund nicht operieren sollte, aber es ist so dringend, dass sie den Hund trotzdem gerne, nach unserer Zustimmung, operieren möchte. Ich habe dem zugestimmt. Mein Hund wurde in meiner Anwesenheit in Narkose gelegt und ich habe die Praxis verlassen. Nach einer halben Stunde wurde ich angerufen mit den Worten: ,,Die Gute Nachricht ist, dass ihr Hund wieder wach ist, die schlechte ist, dass wir den Tumor nicht entfernen können." Nachdem ich in die Praxis kam wurde mir mitgeteilt, dass sie bevor sie operiert hat nochmals den Kollegen dazu gerufen hat, um sich den Tumor anzuschauen. Dieser hat dann festgestellt das der Tumor inoperabel ist und der Hund wieder aus der Narkose geholt werden soll. Nun habe ich die Rechnung für diesen Tag erhalten. Meine Frage: Muss ich die Kosten für diese Narkose zahlen ? Meiner Meinung nach hätte die Ärztin sich bereits vor der OP nochmals versichern sollen, ob der Tumor entfernt werden kann oder nicht. Ich bin bereit die Kosten für die Blutwerte zu tragen, aber nicht für die Narkose, da es für mich ein Fehler der Ärztin war. Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass die Tierärztin auf ihr „Bauchgefühl“ gehört und nicht die OP einfach durch geführt, sondern einen Kollegen hinzugezogen hat, so dass Ihrem Hund der Eingriff erspart wurde. Ob es ein juristischer Fehler, rechtlich gesprochen eine schuldhafte Pflichtverletzung der Tierärztin war den Kollegen nicht vor der Einleitung der Narkose zu befragen, müsste durch einen Sachverständigen beurteilt werden, aus meiner Erfahrung mit Tierarzthaftungsprozessen, halte ich dies allerdings für nicht sehr wahrscheinlich. Unabhängig von einer Haftung stellt sich die Frage, ob die Narkose und die damit verbundenen Kosten hätte vermieden werden können/müssen, da die Tierärztin anscheinend von Beginn an dieses Störgefühl hatte. Versuchen Sie daher am besten in einem Gespräch den Ablauf und die Rechnung mit ihr zu besprechen und erörtern auch Ihren Vorschlag als Kompromiss. Nehmen Sie zu diesem Gespräch einen möglichst unbeteiligten Zeugen mit und halten im Nachgang das Ergebnis per E-Mail fest. Sollte die Rechnung nicht von der Tierärztin selbst sondern von einer Verrechnungsstelle kommen (z.B. die bfs), sollten Sie dem Betrag den Sie zahlen regulär zahlen müssen überweisen und sich umgehend dort melden und für die restlichen Kosten um eine Fristverlängerung bitten um die Sache mit der Tierärztin klären zu können, da diese Verrechnungsstellen nach Fristablauf und Mahnung in der Regel die Kosten zeitnah einklagen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass die Tierärztin auf ihr „Bauchgefühl“ gehört und nicht die OP einfach durch geführt, sondern einen Kollegen hinzugezogen hat, so dass Ihrem Hund der Eingriff erspart wurde. Ob es ein juristischer Fehler, rechtlich gesprochen eine schuldhafte Pflichtverletzung der Tierärztin war den Kollegen nicht vor der Einleitung der Narkose zu befragen, müsste durch einen Sachverständigen beurteilt werden, aus meiner Erfahrung mit Tierarzthaftungsprozessen, halte ich dies allerdings für nicht sehr wahrscheinlich. Unabhängig von einer Haftung stellt sich die Frage, ob die Narkose und die damit verbundenen Kosten hätte vermieden werden können/müssen, da die Tierärztin anscheinend von Beginn an dieses Störgefühl hatte. Versuchen Sie daher am besten in einem Gespräch den Ablauf und die Rechnung mit ihr zu besprechen und erörtern auch Ihren Vorschlag als Kompromiss. Nehmen Sie zu diesem Gespräch einen möglichst unbeteiligten Zeugen mit und halten im Nachgang das Ergebnis per E-Mail fest. Sollte die Rechnung nicht von der Tierärztin selbst sondern von einer Verrechnungsstelle kommen (z.B. die bfs), sollten Sie dem Betrag den Sie zahlen regulär zahlen müssen überweisen und sich umgehend dort melden und für die restlichen Kosten um eine Fristverlängerung bitten um die Sache mit der Tierärztin klären zu können, da diese Verrechnungsstellen nach Fristablauf und Mahnung in der Regel die Kosten zeitnah einklagen.