zurück zur Übersicht Agressive Hunde 04.06.2024 von Martina B. Hallo , wir haben zwei Hunde bei uns im Dorf die sehr aggressiv auf andere Hunde reagieren. Es kam schon zu zig Beisvorfällen, ich selber habe schon eine Anzeige beim Ortnungsamt gemacht, ausser 50 € strafe ist nichts passiert. Jetzt hat der eine Hund ein anderen Hund so doll gebissen, dass er eine OP brauchte, es wurde Strafanzeigen gestellt und es wurde wieder eine Meldung beim Ortnungsamt gemacht. Nun meine Frage jetzt haben sich einige Hundehalter zusammen getan und wollen gegen die Hunde angehen, es kann nicht sein das alle Hundehalter Angst haben müssen und die Dame stolz durchs Dorf geht. Sie kann diese Hunde nicht halten es sind Hunde so groß wie Schäferhunde und sie ist über 80 Jahre alt . Wie können wir jetzt am besten vorgehen. LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie mit mehreren Betroffenen zusammengetan haben und tätig werden wollen, um der Behörde Druck zu machen. Nach Ihrer Schilderung könnte es sich bei dem Hund bzw. bei beiden Hunden um gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Absatz 1 HundehVO M-V handeln, für deren Haltung eine Erlaubnis notwendig ist, die mit Auflagen verbunden werden kann und weitere gesetzliche Pflichten nach sich zieht. Wichtig ist, dass die geschädigten Hundehalter sowohl Strafanzeige als auch Anzeigen beim Ordnungsamt erstattet haben. Zusätzlich sollten alle weiteren Betroffenen schriftlich beim Ordnungsamt die Begegnungen und ihre Eindrücke schildern und die Behörde zur Überprüfung auffordern. Dies könnte z.B. durch einzelne Schreiben oder ein Schreiben, das alle unterschreiben erfolgen. Erkundigen Sie sich nach den eingeleiteten Maßnahmen. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um weitere mögliche rechtliche Schritte prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie mit mehreren Betroffenen zusammengetan haben und tätig werden wollen, um der Behörde Druck zu machen. Nach Ihrer Schilderung könnte es sich bei dem Hund bzw. bei beiden Hunden um gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Absatz 1 HundehVO M-V handeln, für deren Haltung eine Erlaubnis notwendig ist, die mit Auflagen verbunden werden kann und weitere gesetzliche Pflichten nach sich zieht. Wichtig ist, dass die geschädigten Hundehalter sowohl Strafanzeige als auch Anzeigen beim Ordnungsamt erstattet haben. Zusätzlich sollten alle weiteren Betroffenen schriftlich beim Ordnungsamt die Begegnungen und ihre Eindrücke schildern und die Behörde zur Überprüfung auffordern. Dies könnte z.B. durch einzelne Schreiben oder ein Schreiben, das alle unterschreiben erfolgen. Erkundigen Sie sich nach den eingeleiteten Maßnahmen. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um weitere mögliche rechtliche Schritte prüfen zu lassen.