zurück zur Übersicht Hilfe 04.06.2024 von Monika C. Sehr geehrte Damen und Herren.Mein Problem ist ich habe Hilfe beim dem Verein wo ich meinen Hund her hatte gesucht...die haben mich an einer Hundetrainerin vermittelt wo Sammy auch ist,ich habe aber nix unterschrieben.und jetzt heißt es ich muss ihn wieder nehmen was ich aber nicht kann...meine Frage muss ich ihn rechtlich wiedernehmen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Sie müssten den Hund wieder zurücknehmen, wenn Sie entweder nach wie Eigentümerin des Hundes sind oder wenn die Rücknahme (unabhängig von der Frage ob Sie Eigentümerin sind) vereinbart war, die Trainerin den Hund also in Pension hatte, o.ä.. Da Sie nichts unterschrieben haben, es jedoch wahrschlich Korrespondenz sowohl zwischen Ihnen und dem Verein als auch zwischen Ihnen und der Hundetrainerin gibt (z.B. per WhatsApp oder E-Mail), müsste zum einen der ursprüngliche Tierschutzvertrag sowie die Korrespondenz eingesehen werden um zu prüfen, ob sich hieraus ergibt, was rechtlich vereinbart wurde. Sollten Sie sich nicht gütlich mit dem Tierschutzverein über den Verbleib des Hundes einigen können, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Sie müssten den Hund wieder zurücknehmen, wenn Sie entweder nach wie Eigentümerin des Hundes sind oder wenn die Rücknahme (unabhängig von der Frage ob Sie Eigentümerin sind) vereinbart war, die Trainerin den Hund also in Pension hatte, o.ä.. Da Sie nichts unterschrieben haben, es jedoch wahrschlich Korrespondenz sowohl zwischen Ihnen und dem Verein als auch zwischen Ihnen und der Hundetrainerin gibt (z.B. per WhatsApp oder E-Mail), müsste zum einen der ursprüngliche Tierschutzvertrag sowie die Korrespondenz eingesehen werden um zu prüfen, ob sich hieraus ergibt, was rechtlich vereinbart wurde. Sollten Sie sich nicht gütlich mit dem Tierschutzverein über den Verbleib des Hundes einigen können, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.