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Wie Schadensansprüche ausdrücken u.geltend machen? Privatkauf von kranker Katze/arglistige Täuschung

von Julia C.

Sehr geehrte Frau Fries, erstmals herzlichen Dank, dass Sie für unsere Frage zur Verfügung stehen. Das ist sehr, sehr wertvoll. Mein Anliegen bzw. meine Geschichte: Im Privatverkauf über ebay habe ich eine Katze gekauft (100 EUR). Ich habe schriftlich über ebay u.a. direkt zum Gesundheitszustand der Katze gefragt (ist sie gesund oder gab es gesundheitliche Probleme). Ich habe ebenso eine direkte Antwort, dass die Katze gesund ist. Ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben, in dem u.a. steht: Verkäuferin übernimmt keine Haftung für später auftretende Mängel. Recht shnell nach der Ankunft bei uns zeigte die Katze ein auffälliges Verhalten: Sehr häufige Nutzung des Katzenklos und blutigen Urin. 6 Tage nach dem Kauf habe ich die Verkäufer informiert und zum Zustand nachgefragt. 2 Wochen nach dem Kauf bin ich zum Tierarzt, der einen Blasenstein feststellt. Die Katze bekommt Antibiotika und Schmerzmittel / Entzündungshemmer. Die Woche darauf nochmal zum Tierarzt. Fazit: Die Katze muss operiert werden (großer Stein, nicht auflösbar). Kosten für zwei Tierarztbesuche: knapp 300 EUR Kosten für OP: 800 bis 1000 EUR Die Katze ist noch nicht operiert worden, aber auf Grund des akuten Falls habe ich einen recht zeitnahen Termin. Beide behandelnde Tierärzte haben bestätigt, dass der Blasenstein (natürlich) nicht ausgerechnet erst ein paar Tage nach dem Kaufs entstanden ist. Die Verkäuferin lehnt hartnäckig ihre Verantwortung und ein Vorwissen ab. Für mich ist es unvorstellbar, dass ein solches offensichtliches Verhalten übersehen werden kann. M.E. liegt hier ein deutlicher Fall arglistiger Täuschung vor. Die Verkäuferin bietet an, den Kaufpreis zurückzuerstatten ODER die Katze zurückzunehmen und Kaufpreis zu erstatten. Da die Katze sich jedoch bereits bei uns gut eingelebt hat und vor allem weil es für meine Kinder ganz schlimm wäre, ein schon liebgewonnenes Tier wieder wieder abgegen zu müssen (für mich wäre es auch nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren), sind die Vorschläge der Verkäuferin nicht wirklich annehmbar für uns. Meine Fragen sind daher: 1. Wie stelle ich wirksamen Schadensersatz? Ich möchte, dass die Verkäuferin sich an den sehr hohen Tierarzt-Kosten beteiligt. Ich habe es im Freundlich-Verzweifelten schon versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden, aber sie ist zu keinem Kompromiss bereit und zeigt auch gar kein Verständnis für die Gesamtsituation (außer den von ihr erbrachten Vorschläge, die aber für uns als Familie zu großem Unglück führen werden). Ich kann mir keinen Rechtsanwalt leisten und habe auch keine Rechtschutzversicherung. 2. Bin ich auf das "Goodwill" der Verkäuferin zur Kostenbeteiligung angewiesen, welches sie mir definitiv nicht zeigen wird. Oder gibt es andere Möglichkeiten? 3. Könnten Sie mir mit einem Formular zum Schadenersatz bei solchen Fällen empfehlen? 4. Gibt es überhaupt irgendwelche Möglichkeiten, wie ich agieren kann? Oder muss ich mit den zwei Angeboten der Verkäuferin leben und selbst sämtliche Kosten übernehmen? Ich werde die Verkäuferin informieren, dass die Katze zeitnah operiert wird auf Empfehlung der TA, da der Zustand für die Katze nicht tragbar ist. Sie weiß dann zumindest im Vorfeld über das Geschehen Bescheid. Es ist eine unglaublich süße Katze, aber es sind horrente Kosten, die auf betrügerischer Grundlage auf mich zukommen. Ich fühle mich dermaßen schlecht behandelt und bin schockiert und enttäuscht, aber Gefühle zählen in der Jura wahrscheinlich nicht ;-). Ich bin dankbar für Ihren Rat und bedanke mich ganz herzlich im Voraus. Über eine zügige Antwort freue ich mich sehr, wohlwissend, dass Sie sicherlich ganz viele Fragen vor sich liegen haben.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie richtig schreiben, spielen bei Prüfung der Rechtslage Emotionen keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche und recht kurze Antwort, da die konkrete Beantwortung Ihrer vier umfangreichen Fragen im Rahmen dieses Service nicht möglich ist.
 
Wichtig für das weitere Vorgehen ist die Tatsache, dass Sie die Katze nicht zurückgeben wollen, so dass sowohl ein Rücktritt vom Kaufvertrag als auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht in Betracht kommen und als mögliche Anspruchsgrundlagen für einen Schadensersatzanspruch ausscheiden.
 
Ausgangspunkt für mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin ist der geschlossene Kaufvertrag in Verbindung mit der Verkaufsanzeige (sofern die Katze dort z.B. ausdrücklich als „gesund“ benannt wurde) und der vor-vertraglichen Antwort der Verkäuferin per E-Mail auf Ihre Frage hin, dass die Katze gesund sei. All dies, insbesondere der Kaufvertrag muss eingesehen werden, da es sich um einen Privatverkauf handelt und im Kaufvertrag offenbar ein Gewährleistungsausschluss vorhanden ist, der von Privatverkäufern, anders als bei Unternehmern, wirksam vereinbart werden kann. Sichern Sie daher, wenn noch nicht geschehen, die Verkaufsanzeige sowie die gesamten Korrespondenz mit der Verkäuferin als Beweismittel.
 
Unabhängig davon, kann jedoch auch ein Privatverkäufer seine Haftung für eine arglistige Täuschung nicht wirksam ausschließen. Zudem schreiben Sie, dass die Haftung nur für „später auftretende Mängel“ ausgeschlossen sein soll, Sie jedoch tierärztlich belegen können, dass der Blasenstein bereits länger vorhanden ist und die Katze diesen somit schon bei der Übergabe hatte. Lassen Sie sich dies von den Tierärzten schriftlich bescheinigen.
 
Als Käuferin müssen Sie die arglistige Täuschung beweisen können, was in der Praxis sehr oft schwierig ist und nur anhand der genannten Dokumente bewertet werden kann.
 
Wenden Sie sich daher möglichst kurzfristig an das Amtsgericht Ihres Wohnortes und beantragen dort einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich zur weiteren Beratung oder auch außergerichtlichen Vertretung an eine Anwalt oder eine Anwältin vor Ort wenden können.
 

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