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Pflegekatzen, Kosten und Zurückbehaltungsrecht

von Kim D.

Hallo Im April habe ich ein Inserat gesehen bei eBay Kl., wo dringend eine private Pflegestelle gesucht wurde mit Frist. Da die Eigentümerin der Katzen weder Wohnung, noch Job hat und die Freundin, wo ihre Katzen waren, kein Platz mehr hat für die 3, mussten sie woanders hin. Ein Tag vor der Frist, meldete ich mich und bot ein Not-Pflegeplatz für alle 3 Katzen an. Es hieß von der Eigentümerin, die Katzen sind lieb. Da die Eigentümerin kein Auto hat, organisierte ich die Abholung der 3 Katzen. Bei uns angekommen, waren die 3 Katzen erst mal von meine 3 getrennt. Vereinbarung war 40€ für den Fahrer, welches gezahlt wurde. 23,07€ für Einstreu, welches gezahlt wurde und die Futterkosten für den halben April bis Ende Mai, welches gezahlt wurde. In Mai mussten die 2 Kater kastriert werden, da meine jüngste Katze noch unkastriert ist, das wurde nach 2 Aufforderungen gemacht und ab 1.6.24 war vereinbart Futtergeld (erhöht ab 31.5. Durch Struvitsteine) und Pflegegeld zusätzlich. Bevollmächtigung für TA hat sehr lange gedauert, sie antwortete, trotz onlinezeichen, erst nach 5 Tagen. Von Anfang an wird alles zerstört und alles bepinkelt, auch Kinderbücher zB, wir krempeln unser ganzes Leben hier um, meine Kinder wurden gebissen und gekratzt (Narben zu sehen), Türen müssen ständig zu, auf dem Bett wird gepinkelt, ich wurde im Gesicht blutig gebissen bei der Fütterung, weil die Kater sehr gierig sind. Die Frühförderung meiner kleinen stört sich auch an die Katzen. Es ist der Eigentümerin egal. Wir haben kein Pflegevertrag leider. Wir vertrauen uns nicht mehr, weil wir uns nun öfter in die Haare hatten aufgrund ihrer Unzuverlässigkeit ab Ende Mai, fehlende Kosten und ignorieren der privaten Probleme. Darf ich ihre Katzen (oder eine) einbehalten, bis sie alle Kosten gezahlt hat, falls sie die 3 diesen Monat abholen will? Darf ich eine Frist zur Abholung setzen und die Katzen dem Tierheim geben oder vermitteln, wenn sie dem nicht nachkommt? Wir leiden unter die Bedingungen, aber die Eigentümerin interessiert sich nur für das Recht die Katzen zu behalten. Veterinäramt sagt, anderes Landkreis, wird schwierig. Danke und LG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt haben, aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber, dass Sie mit der Eigentümerin einen Verwahrungsvertrag im Sinne des geschlossen haben. Da es nur wenige Ausnahmen gibt, in denen Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen um wirksam zu sein (z.B. beim Hauskauf) könnte Ihr mündlicher Verwahrungsvertrag wirksam und durch die E-Mail oder WhatsApp Korrespondenz auch nachweisbar sein.
 
Wenn kein fester Zeitraum oder ein konkretes Rücknahmedatum vereinbart war, haben Sie als Verwahrerin gemäß § 696 BGB das Recht jederzeit die Rücknahme zu verlangen. Hierzu sollten Sie elektronisch oder schriftlich zur Abholung bzw. zur Rücknahme der drei Katzen auffordern und zusätzlich die Zahlung des geschuldeten offenen Geldbetrages fordern. Setzen Sie der Eigentümerin ein konkreten Datum als Fristende. Ob es ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren gibt, ist in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt, zu prüfen ist jedoch, ob es sinnvoll ist, da ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass Sie die Katzen zurück-/abgeben wollen/müssen. Eine Abgabe in ein Tierheim könnte daran scheitern, dass Sie offen legen müssen, dass es sich um fremde Katzen handelt, die Sie abgeben wollen und das Tierheim dies verweigern könnte. Wenn das Veterinäramt Ihres Wohnortes sich nicht für zuständig hält, wenden Sie sich an das Veterinäramt am Wohnort der Eigentümerin.
 
Sollte die Eigentümerin die Frist ignorieren oder sich weigern, sollten Sie sich möglichst kurzfristig zur weiteren Beratung an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um die Möglichkeiten zu prüfen, die Abholung eventuell im Rahmen eines Eilverfahrens gerichtlich geltend machen zu können.

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