zurück zur Übersicht Katzen sollen aus Wohnung 13.06.2024 von Katja H. Hallo, ich brauche Dringend Rat für eine Freundin. Die Vermieterin meiner Freundin ist gestorben,nun ist der Sohn der neue Vermieter. Der neue Vermieter möchte keine Tiere in der Wohnung. Meine Freundin hat 2 Katzen... er hat ihr mitgeteilt, dass er keine Katzen will und die Katzen in 2 Wochen weg sollen. Wenn die Katzen nicht weg kommen,soll Sie auch in 2 Wochen ausziehen... Ich weiss im Moment noch nicht,was im Vertrag steht,ob da drin steht das Katzen erlaubt sind oder vielleicht aber auch nichts davon erwähnt wird... Wie sieht das alles rechtlich aus ? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie nicht wissen, ob die Katzenhaltung im Mietvertrag geregelt ist oder ob es eine andere nachweisbare Genehmigung der Katzenhaltung durch die Verstorbene gibt, ist leider nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Der Tod der Vermieterin hat zunächst keine Folgen für den Mietvertrag Ihrer Freundin. Dieser wird durch den Erben oder wenn es mehrere sind durch die Erbengemeinschaft weitergeführt, er/sie treten an die Stelle der verstorbenen Vermieterin und müssen den bestehenden Mietvertrag und bestehende Vereinbarungen einhalten. Ihre Freundin sollte sich umgehend mit dem Mietvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin oder den örtlichen Mieterverein zur Beratung wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie nicht wissen, ob die Katzenhaltung im Mietvertrag geregelt ist oder ob es eine andere nachweisbare Genehmigung der Katzenhaltung durch die Verstorbene gibt, ist leider nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Der Tod der Vermieterin hat zunächst keine Folgen für den Mietvertrag Ihrer Freundin. Dieser wird durch den Erben oder wenn es mehrere sind durch die Erbengemeinschaft weitergeführt, er/sie treten an die Stelle der verstorbenen Vermieterin und müssen den bestehenden Mietvertrag und bestehende Vereinbarungen einhalten. Ihre Freundin sollte sich umgehend mit dem Mietvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin oder den örtlichen Mieterverein zur Beratung wenden.