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Katzenverkauf in nicht katzengerechte Wohnung

von Michaela D.

Sehr geehrtes Tasso-Team, wir hatten zwei unserer selbst gezogenen Katzen verkaufen wollen. Der Verkauf kam nicht zustande, da bei Übergabe der Tiere, die Wohnung des Interessenten trotz vorheriger schriftlicher Zusicherung nicht katzengerecht eingerichtet war. D.h. keine Katzentoilette, kein Kratzbaum und ein unzureichend gesicherter Balkon, sodass wir vom Verkauf (mündliche Vereinbarung) aus diesem Grunde zurücktreten wollen und unsere Katzen auch umgehend wieder nach Hause verbracht haben. Können Sie uns sagen, ob wir uns nicht sogar strafbar gemacht hätten, hätten wir unsere Katzen dort belassen? Eine Einschätzung Ihrerseits wäre für uns von großer Bedeutung, daher würden wir uns sehr darüber freuen und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen Michaela D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie hätten sich nicht strafbar gemacht, wenn Sie die Katzen dem Verkäufer überlassen hätten, da eine nicht katzengerechten Wohnung weder eine Tierquälerei oder einen sonstigen Straftatbestand erfüllt.

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