zurück zur Übersicht Enteignung Katzen 18.06.2024 von Nancy T. Hallo, wir haben einen Nachbarn der fremde Katzen, auch unsere, anfüttert und auch mit ins Haus nimmt. Eine Katze von uns kommt auch nicht mehr heim. Problem ist, dass er uns auch mehrfach beim Veterinäramt angezeigt hat dass wir uns um unsere Katzen nicht kümmern, Veterinäramt war bei uns und es ist alles vorbildlich. Was können wir hier tun? Mittlerweile hatte wir akzeptiert, dass ein Kater von uns wohl zu ihm gezogen ist, aber sobald etwas mit dem Tier ist ruft er beim Veterinäramt an und behauptet wir kümmern uns nicht. Auch das Veterinäramt ist mittlerweile ratlos. Kann man so etwas bei der Polizei anzeigen? wäre dankbar von Ihnen zu hören, sind ziemlich ratlos. mfg. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn es ärgerlich und bestimmt belastend ist mit dem Veterinäramt zu tun zu haben und kontrolliert zu werden, so ist es jedoch im Ergebnis jedoch sogar hilfreich, dass diese Kontrollen positiv verlaufen sind und nachgewiesen ist, dass Sie sich verantwortungsvoll um Ihre Katzen kümmern. Zu prüfen wäre welche Schritte theoretisch möglich wären, gegebenfalls auch unter Einbeziehen des Veterinäramtes und welcher davon für Ihren Einzelfall sinnvoll ist, so könnte z.B. eine Strafanzeige oder ein Schreiben eines Anwalts oder einer Anwältin entweder hilfreich sein oder genau das Gegenteil bewirken, dies lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. Daher sollten Sie sich für ein vertraulichen Beratungsgespräch an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn es ärgerlich und bestimmt belastend ist mit dem Veterinäramt zu tun zu haben und kontrolliert zu werden, so ist es jedoch im Ergebnis jedoch sogar hilfreich, dass diese Kontrollen positiv verlaufen sind und nachgewiesen ist, dass Sie sich verantwortungsvoll um Ihre Katzen kümmern. Zu prüfen wäre welche Schritte theoretisch möglich wären, gegebenfalls auch unter Einbeziehen des Veterinäramtes und welcher davon für Ihren Einzelfall sinnvoll ist, so könnte z.B. eine Strafanzeige oder ein Schreiben eines Anwalts oder einer Anwältin entweder hilfreich sein oder genau das Gegenteil bewirken, dies lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. Daher sollten Sie sich für ein vertraulichen Beratungsgespräch an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.