zurück zur Übersicht Tierarztrechnung 18.06.2024 von Rene F. Hallo Frau Fries, unserer Kimba (Papillon) sollten heute die Platte und Schrauben, Kimba hatte sich am Ostersamstag den rechten Vorderlauf gebrochen, entfernt werden. Nun hat der Tierarzt die OP nicht durchführen können, obwohl er zugesichert hatte, das er das kann. Während der OP fiel dem behandelten Arzt auf, das er nicht das richtige Werkzeug zum entfernen der Schrauben habe. Dies war auch so besprochen, nun wurde unserer Kimba noch Milchzähne gezogen, ohne das dies mit uns besprochen wurde. Jetzt ist die Frage, ob Leistungen die nicht beauftragt wurden, gezahlt werden müssen. Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier kann ich ohne Einblick in die Rechnung und die Behandlungsunterlagen nur die klassische Juristen-Antwort geben, „dass kommt darauf an“. Grundsätzlich müssen Sie zwar nichts bezahlen, was nicht beauftragt war und ein solcher Eingriff könnte im schlimmsten Fall sogar einen Straftatbestand des Tierarztes erfüllen. Hier kommt es jedoch schon zu der ersten zu prüfenden Frage, was genau war denn zwischen Ihnen und dem Tierarzt besprochen und beauftragt bezüglich der Zähne? Im Rahmen dieser Prüfung kommt in der Praxis oft hinzu, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch zwischen Tierhalter und Tierarzt und meist eine Einwilligung in die Behandlung ist, das aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist ein Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt oder Operationen, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist. Eine weitere Frage, die von einem Tierarzt beurteilt werden müsste, ist, ob das Ziehen der Milchzähne medizinisch notwendig war (z.B. weil sich die Zähne schon in den Kiefer gebohrt hatten und der Hündin Schmerzen bereitet haben) und Sie dies in einer späteren OP ohnehin hätten machen lassen müssen, was nicht nur ein weiteres Narkoserisiko für die Hündin sondern auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten produziert hätte. Versuchen Sie daher zunächst wenn möglich ein Gesprächstermin mit dem Tierarzt zu machen zu dem Sie einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen und lassen sich in Ruhe den Eingriff und die Rechnung erklären. Hat dies keinen Erfolg wenden Sie sich umgehend bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu vermeiden, dass Mahngebühren anfallen oder insbesondere wenn die Rechnung von einer der Verrechnungsstellen kommt, diese das Mahnverfahren einleitet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier kann ich ohne Einblick in die Rechnung und die Behandlungsunterlagen nur die klassische Juristen-Antwort geben, „dass kommt darauf an“. Grundsätzlich müssen Sie zwar nichts bezahlen, was nicht beauftragt war und ein solcher Eingriff könnte im schlimmsten Fall sogar einen Straftatbestand des Tierarztes erfüllen. Hier kommt es jedoch schon zu der ersten zu prüfenden Frage, was genau war denn zwischen Ihnen und dem Tierarzt besprochen und beauftragt bezüglich der Zähne? Im Rahmen dieser Prüfung kommt in der Praxis oft hinzu, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch zwischen Tierhalter und Tierarzt und meist eine Einwilligung in die Behandlung ist, das aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist ein Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt oder Operationen, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist. Eine weitere Frage, die von einem Tierarzt beurteilt werden müsste, ist, ob das Ziehen der Milchzähne medizinisch notwendig war (z.B. weil sich die Zähne schon in den Kiefer gebohrt hatten und der Hündin Schmerzen bereitet haben) und Sie dies in einer späteren OP ohnehin hätten machen lassen müssen, was nicht nur ein weiteres Narkoserisiko für die Hündin sondern auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten produziert hätte. Versuchen Sie daher zunächst wenn möglich ein Gesprächstermin mit dem Tierarzt zu machen zu dem Sie einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen und lassen sich in Ruhe den Eingriff und die Rechnung erklären. Hat dies keinen Erfolg wenden Sie sich umgehend bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu vermeiden, dass Mahngebühren anfallen oder insbesondere wenn die Rechnung von einer der Verrechnungsstellen kommt, diese das Mahnverfahren einleitet.