zurück zur Übersicht

Kater 8 Jahre lang unterschlagen

von Katrin K.

Hallo, folgender Sachverhalt: Unser Kater verschwand vor 8 Jahren spurlos. Vor einigen Wochen kam der Anruf von TASSO, dass er (nach 8 Jahren!) gefunden wurde. Er lebte wohl die ganze Zeit über bei einer Person, der er "zugelaufen" ist und die ihn nicht auf einen Chip o.Ä. untersuchen ließ. Wäre der Kater unverzüglich einem Tierarzt oder Tierheim vorgestellt worden, hätte man sofort festgestellt, dass er gechippt ist und einen Besitzer hat. Auch Impfungen, Routineuntersuchungen etc. wurden nicht gemacht. Kann diese Person wegen Unterschlagung, ggf. wegen Diebstahls belangt werden? Zumal der Kater nun sehr krank ist und ich bereits einen vierstelligen Geldbetrag zur Wiederherstellung seiner Gesundheit bezahlt habe. Evtl. wäre der Kater gar nicht erst so krank geworden, wenn er regelmäßig einem Tierarzt vorgestellt worden wäre. Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es freut mich, dass Sie nach so vielen Jahren tatsächlich Ihren Kater zurück bekommen haben.
 
Zu prüfen wäre, ob eine strafbare Fundunterschlagung nach § 246 StGB (Voraussetzung ist eine „rechtswidrige Zueignung“, also ein Ausschluss des Eigentümers) vorliegen könnte (und ob Sie einen Schadensersatzanspruch bezüglich entstandenen Tierarztkosten haben könnten.
 
Um dies zu beurteilen sind allerdings die Einzelheiten, soweit Sie Ihnen bekannt sind, wichtig. So z.B. ob die Person die Katze nur regelmäßig im Garten gefüttert hat und sonst nichts weiter unternommen oder bezahlt hat oder im Gegenteil sich wie ein Eigentümer verhalten (im Haus oder der Wohnung gehalten, gefüttert, etc.) hat, wobei dann zu fragen ist, warum er mit der Katze nicht zum Tierarzt gegangen ist. Wichtig zu wissen wäre auch, wie es dazu kam, dass er nun plötzlich aufgefunden wurde und Sie informiert werden konnten. Hinsichtlich der hohen Tierarztkosten und einem möglichen Schadensersatzanspruch, ist wichtig zu wissen, um welche Krankheit es sich handelt, ob diese durch eine Impfung hätte verhindert werden können, usw.
 
Weil die Prüfung und Beurteilung von den Einzelheiten Ihres Falles abhängt ist dies an dieser Stelle nicht möglich ist, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung