zurück zur Übersicht Tierhaltung auf Balkon/Katzennetze 12.07.2010 von Volker K. Hallo wir haben in unserer Wohnanlage folgendes Problem, 5 Parteien haben ihre Terrasse/Balkon mit einem Katzennetz abgesichert. Eins hängt bereits seit 2 Jahren. Der Vermieter hat es damals mündlich erlaubt, in den letzten 2 jahren kamen noch 4 dazu. Nun hat uns der Vermieter angeschrieben, daß wir innerhalb 1 woche die Netze entfernen, Begründung: Tierhaltung auf Balkonen / Terrassen nicht erlaubt, weil eine Dermatologische Klinik in der Nähe ist und Ärger mit der Verwaltung der Klinik zu vermeiden ( so steht es auch in der Nebenabrede zur Tierhaltung im Mietvertrag). Wir waren heute beim Ärztlichen Direktor der Klinik, und er hat uns gesagt, daß er keinerlei Probleme mit unsren Katzennetzen hat, und er nichts dagegen hat. Meiner Meinung nach hebt sich damit die Klausel mit dem Verbot der Tierhaltung wegen der Dermaklinik auf, da es kein allgemeines Tierhaltungsverbot sondern nur in bezug auf die Dermaklinik war Kann es uns der Vermieter trotzdem verbieten, obwohl wir die Zustimmung der Klinik haben. Problem 2: Der Vermietern hat nicht allen Netzbesitzern den Brief mit der Forderung zur Beseitigung des Netzes zugesandt. Nur 3 von 5 Parteien. Darf er das? Kommt mir irgendwie willkürlich vor? danke im voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch könnte Ihr Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten ist. Da der Vermieter jedoch die angebrachten Netz offenbar seit Jahren duldet und nur einen Teil der Mieter angeschrieben hat, könnte dies seiner Beseitigungsaufforderung entgegenstehen. Des Weiteren könnte seine Begründung unwirksam sein, da der Direktor der Klinik keine Einwände gegen die Katzennetze hat. Sie sollten diese bisher mündliche Zusage aber unbedingt schriftlich einholen, da sie in einem möglichen Rechtsstreit von großer Bedeutung sein könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch könnte Ihr Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten ist. Da der Vermieter jedoch die angebrachten Netz offenbar seit Jahren duldet und nur einen Teil der Mieter angeschrieben hat, könnte dies seiner Beseitigungsaufforderung entgegenstehen. Des Weiteren könnte seine Begründung unwirksam sein, da der Direktor der Klinik keine Einwände gegen die Katzennetze hat. Sie sollten diese bisher mündliche Zusage aber unbedingt schriftlich einholen, da sie in einem möglichen Rechtsstreit von großer Bedeutung sein könnte.