zurück zur Übersicht Impfpass umschreiben? Wenn ja: wo? 20.06.2024 von Ute S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich übernehme einen kleinen Hund einer älteren Dame. Hierzu gibt es keinen Kaufvertrag sondern ein unterschriebenes Schriftstück beiderseits, dass ich die dauerhafte Betreuung des Hundes übernehme. Die Haftpflichtversicherung sowie die Meldung betr. Hundesteuer bei der Behörde übernehmen ich selbstverständlich. Benötige ich dazu jeweils eine gesonderte Vollmacht oder genügt das aufgesetzte Schriftstück? Außerdem ist im Impfpass der Name der bisherigen Besitzerin eingetragen. Muss man dies ebenso ändern lassen? Und wenn ja: wo kann man dies tun? Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für mich stellt sich als erstes die Frage, aus welchem Grunde kein Kaufvertrag und kein Eigentumsübergang auf Sie geschlossen wird, sondern nur eine dauerhaften Betreuung und ob dies sinnvoll ist. Ob daher das Schriftstück ausreicht bzw. ob alle wichtigen Dinge besprochen und darin festgehalten wurden, lässt sich nur anhand des Dokuments prüfen. Da sich insbesondere in diesen Konstellationen der längeren Pflege durch Freunde, Bekannte, Familienangehörigen etc. oft Streitigkeiten ergeben, sei es bei der Rückforderungen des Hundes oder der Dauer der Betreuung, den finanziellen Aspekt (wer zahlt Futter, Tierarzt usw.), was ist, wenn der Hund etwas zerstört, wer haftet, was ist für den Fall, dass die Eigentümerin verstirbt und die Erben den Hund herausverlangen usw. rate ich Ihnen dringend sich mit dem Schriftstück an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden um den Inhalt und die rechtlichen Folgen prüfen zu lassen um dann gegebenenfalls Fehlendes in Absprache mit der Eigentümerin noch hinzuzufügen oder zu ändern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für mich stellt sich als erstes die Frage, aus welchem Grunde kein Kaufvertrag und kein Eigentumsübergang auf Sie geschlossen wird, sondern nur eine dauerhaften Betreuung und ob dies sinnvoll ist. Ob daher das Schriftstück ausreicht bzw. ob alle wichtigen Dinge besprochen und darin festgehalten wurden, lässt sich nur anhand des Dokuments prüfen. Da sich insbesondere in diesen Konstellationen der längeren Pflege durch Freunde, Bekannte, Familienangehörigen etc. oft Streitigkeiten ergeben, sei es bei der Rückforderungen des Hundes oder der Dauer der Betreuung, den finanziellen Aspekt (wer zahlt Futter, Tierarzt usw.), was ist, wenn der Hund etwas zerstört, wer haftet, was ist für den Fall, dass die Eigentümerin verstirbt und die Erben den Hund herausverlangen usw. rate ich Ihnen dringend sich mit dem Schriftstück an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden um den Inhalt und die rechtlichen Folgen prüfen zu lassen um dann gegebenenfalls Fehlendes in Absprache mit der Eigentümerin noch hinzuzufügen oder zu ändern.