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Bitte um einen Rat - Lärmbelästigung

von Silvia D.

Hallo, ich bitte Sie um Hilfe !!! Ich wohne seit 23 Jahren in einem freistehendem Haus, Letztes Haus am Ortsrand, bin der Eigentümer, habe 2 Aras 34 Jahre alt gehalten seit Jungtier, 1 Schwarzen Schwan 16 Jahre alt, im Alter von 3 Tagen als Notfall bekommen und 1 Mandarin Enten Oma mit 13 Jahren. Jetzt habe ich seit 6 Wochen einen Hundewelpen, jetzt 4 Monate alt. Nachdem ich meinen Hund bekommen habe, hat sich mein Nachbar beim Bürgermeister beschwert über meine Tiere, er wohnt dort seit ca 21 Jahren 😉 und gestern habe ich einen Brief vom Anwalt bekommen, dass meine Tiere zu laut wären. Mein Schwan und meine Ente sind über Nacht in einem großen Stall von Abends 20.30 Uhr bis morgens ca 8.00 -8.30 Uhr. Meine Aras haben im Haus Obergeschoss ein riesiges Zimmer ca. 6x8 m mit Naturästen und Spielzeug und dürfen raus zu mir ins Wohnzimmer, sobald ich von der Arbeit daheim bin, natürlich öffne ich das Fenster zum lüften. Nachts ist es geschlossen. Sind beide keine Schreier. Meinen Hund nehme ich mit zur Arbeit. Da sie ein Welpe ist schläft sie noch viel, aber wir spielen und ich erziehe sie auch im Garten, was den Nachbarn stört. 😔 Sie ist ein Australien Shepherd und lernt sehr schnell aber hin und wieder bellt sie auch wenn jemand an der Türe ist aber deshalb wollte ich auch diese Rasse als Wachhund, da sich hier die Einbrüche häufen. Der Anwalt schrieb das die Vielzahl meiner Tiere zu einer Lärmbelästigung in den frühen Morgenstunden und am Abend führen würden und das nicht mehr zu dulden sei 😔 Ich weiß jetzt nicht mehr weiter. Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt und seitdem ist der Nachbar komisch und versucht mich zu mobben. Können Sie mir rechtlich weiter helfen ? Muss ich zu einem Anwalt oder hat der Nachbar kein Recht das zu fordern? Bitte helfen sie mir Besten Dank im Voraus 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Frage läßt sich leider an dieser Stellen nicht mit einer kurzen klaren Antwort beantworten. Hierzu müsste das Schreiben und die dort (wahrscheinlich) aufgeführten einzelnen Beanstandungen geprüft und hinterfragt werden. Könnte es z.B. sein, dass Ihre Aras tagsüber bei Ihrer Abwesenheit Lärm machen und dies durch das geschlossene Fenster zu hören ist, usw. Ist ein Lärmprotokoll beigefügt, so dass geprüft werden kann, welche/s Tier/e in den diesen Uhrzeiten tatsächlich aktiv ist oder ob die Belästigungen nachweislich gar nicht stattfinden?
 
Vor dem Hintergrund, dass der Streit mit dem Nachbarn bereits seit zwei Jahren herrscht und er sich nun anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Wenden Sie sich entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder für Nachbarschaftsrecht, falls Ihre Tiere nicht der einzige Streitpunkt ist und es auch um andere Sache geht (z.B. Überhang von Bäumen auf sein Grundstück, Grenzbebauung, Heckenschnitt, etc.).  

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