zurück zur Übersicht Adoption Katze 24.06.2024 von Carmen R. Guten Tag, ich habe über eine Tierschutzorganisation eine Katze adoptieren wollen. Ich habe Vorgespräche geführt, eine Vorkontrolle- man wollte sehen, ob ich auch schon etwas für die Katze hätte und hatte auch bereits eine Transportbox organisiert. Das Tierheim selbst befindet sich in St. Petersburg. Die Vorkontrolle verlief positiv ich erhielt die Zusage und zahlte bereits 50€ für Bluttests an. 2 Tage nach der Anzahlung erhielt ich die Nachricht, die Katze wurde nun in St. Petersburg vermittelt, ich solle mir doch eine andere aussuchen, es würde ihnen leid tun. In meinen Augen ist jedoch mit der Vorkontrolle, dem unterschriebenen Formular und der geleisteten Anzahlung ein Vorvertrag entstanden. Kann man in dem Fall einfach so abgespeist werden? Danke und viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie enttäuscht und verärgert sind, haben Sie sich doch schon auf diese Katze gefreut. Ob tatsächlich bereits ein Vorvertrag zustande gekommen ist und ob es sich um einen Vorvertrag zu einem Kaufvertrag oder einem atypischen Verwahrvertrag gehandelt hat, könnte anhand der Einzelheiten geprüft werden, dafür wäre wichtig zu wissen, was in dem von Ihnen unterschriebenen Formular geregelt war. Unabhängig davon besteht hier jedoch das Problem, sollte die Katze in St. Petersburg tatsächlich anderweitig vermittelt worden sein, ist es dem Verein faktisch unmöglich diese Katze an Sie zu übereignen/zu vermitteln. Zu prüfen wäre dann, ob Sie neben dem Rückzahlungsanspruch der 50,00 € einen weitergehenden Schadensersatzanspruch hätten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie enttäuscht und verärgert sind, haben Sie sich doch schon auf diese Katze gefreut. Ob tatsächlich bereits ein Vorvertrag zustande gekommen ist und ob es sich um einen Vorvertrag zu einem Kaufvertrag oder einem atypischen Verwahrvertrag gehandelt hat, könnte anhand der Einzelheiten geprüft werden, dafür wäre wichtig zu wissen, was in dem von Ihnen unterschriebenen Formular geregelt war. Unabhängig davon besteht hier jedoch das Problem, sollte die Katze in St. Petersburg tatsächlich anderweitig vermittelt worden sein, ist es dem Verein faktisch unmöglich diese Katze an Sie zu übereignen/zu vermitteln. Zu prüfen wäre dann, ob Sie neben dem Rückzahlungsanspruch der 50,00 € einen weitergehenden Schadensersatzanspruch hätten.