zurück zur Übersicht Ahnentafel gefälscht 26.06.2024 von Katja K. Wir haben im Mai einen Welpen gekauft (Frenchy). Wir haben bemerkt, dass die Elterntiere in der Ahnentafel nicht aufgeführt wurden sowie die Geschwister. Wir haben es einem Gutachter gezeigt und dieser hat uns gesagt, dass diese Ahnentafel nicht richtig ist und auch die Siegel gefälscht sind. Der kaufvertrag ist auch nicht so wie er sein sollte. Er wurde aus dem netz gezogen und fehlerhaft übersetzt. Die anzahlung wurde auch in dem Vertrag nicht aufgeführt. Haben uns aber dafür eine Quittung unterschreiben lassen. Wir haben den Welpen auch mit schweren Durchfall bekommen. Hatten erst gedacht, dass es an der Umgewöhnung lag. Doch wir sind dann zum Tierarzt und es hat sich rausgestellt, dass der kleine Spülwürmer und Giardien hat. Wir wissen nicht, wie wir uns jetzt verhalten sollen. Wir geben den Welpen nicht mehr ab, aber wir wollen gegen den vermeintlichen Züchter was tun . Können Sie uns einen Rat geben? Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu prüfen sind verschiedene rechtliche Schritte bzw. Möglichkeiten. Da Sie den Hund behalten wollen, ist es wichtig zu wissen, dass eine Anfechtung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag dann nicht möglich ist, da Sie dann den Hund zurückgeben müssten. So könnten aber Ihre zivilrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geprüft werden (z.B. eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche) und/oder ob das Einschalten der Polizei oder des Veterinäramtes notwendig und sinnvoll erscheint. Ohne die Unterlagen einzusehen ist dies jedoch schwierig zu beurteilen. Lassen Sie sich von dem Gutachter seine Einschätzung schriftlich ausstellen. Sichern Sie vorsorglich schon die Verkaufsanzeige und die gesamte Korrespondenz mit dem Verkäufer, falls diese als mögliche Beweismittel benötigt werden sollten und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu prüfen sind verschiedene rechtliche Schritte bzw. Möglichkeiten. Da Sie den Hund behalten wollen, ist es wichtig zu wissen, dass eine Anfechtung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag dann nicht möglich ist, da Sie dann den Hund zurückgeben müssten. So könnten aber Ihre zivilrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geprüft werden (z.B. eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche) und/oder ob das Einschalten der Polizei oder des Veterinäramtes notwendig und sinnvoll erscheint. Ohne die Unterlagen einzusehen ist dies jedoch schwierig zu beurteilen. Lassen Sie sich von dem Gutachter seine Einschätzung schriftlich ausstellen. Sichern Sie vorsorglich schon die Verkaufsanzeige und die gesamte Korrespondenz mit dem Verkäufer, falls diese als mögliche Beweismittel benötigt werden sollten und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.