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Darf mein Vermieter mir den Hund verbieten?

von Nicole S.

Hallo, ich bin am verzweifeln. Nach 3 Jahren habe ich mich dazu entschlossen einen kleinen Hund aus Rumänien zu adoptieren, (Mischling, 25cm) da ich das auch beruflich mit vereinbaren kann und ihn mit ins Büro nehmen kann, sodass er nicht alleine ist. Laut meinem Mietvertrag muss ich um Zustimmung fragen, was ich auch getan habe. Nun ich zitiere die Antwort: Guten Tag Frau xxxxx ich kann Ihren Wunsch nach einem Haustier bei dem Blick auf das Hundefoto gut verstehen. Als Hauseigentümer habe ich aber Bedenken, dass ein Hund für unser Haus akzeptabel ist. Das Haus xxxx ist sehr hellhörig und ein Hund ist kein Goldfisch, sodass ich eine Belästigung der Nachbarn durch Hundebellen befürchte, auch wenn der Hund noch so klein ist. Ich möchte Ihnen eher zu einer Katze raten, die sich auch tagsüber allein gut beschäftigen kann. Aus den genannten Gründen kann ich der Hundehaltung nicht zustimmen und Bitte um Ihr Verständnis. ich möchte keine Katze und bin auch garkein Katzenmensch. Das Hundebellen ist eine reine Befürchtung und ein Vorurteil? Könnte ich dagegen vorgehen? Mir würde das Herz zerbrechen wenn ich den kleinen nicht aufnehmen kann.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Mit der allgemeinen Befürchtung, der Hund könnte bellen und es könnte zu Lärmbelästigungen kommen, hätte theoretisch jeder Vermieter die Möglichkeit die Hundehaltung zu verbieten. Diesem Argument können Sie die Entscheidung des Amtsgericht München vom 03.08.2018 entgegenhalten, die unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern dass Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen.
 
Um die Erlaubnis Ihrer Vermieter zu erhalten, könnten Sie diese nun nochmals schriftlich auffordern Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzten Sie ein konkretes Datum ein und senden das Schreiben z.B. als Einwurf-Einschreiben) die schriftliche Genehmigung zur Haltung dieses Hundes zu erteilen. Verweisen Sie auf das genannten Urteil. Wegen seines „Rats“, sich eine Katze anzuschaffen, die sich tagsüber allein gut beschäftigen kann, nehme ich an, dass der Vermieter befürchtet, dass Sie den Hund tagsüber allein in der Wohnung lassen und er während Ihrer Abwesenheit bellt. Weisen Sie ihn nochmals darauf hin, dass Sie den Hund mit zur Arbeit nehmen werden, so dass diese Sorge unbegründet ist. Wenn möglich lassen sich dies von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Sollte die Vermieter sich weiterhin weigern, müssten Sie dessen Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen.
 

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