zurück zur Übersicht Hund zurückfordern 29.06.2024 von Natascha N. Hallo, ich habe mein Hund verkauft, Vertrag, Ratenzahlung, bleibt Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Anzahlung erhalten, Folgerate nicht zum gesetzten Termin. 1. kann ich mein Hund zurück nehmen 2. was wenn Zahlung später eingeht darf ich den dann nicht mehr holen 3. Hole ich das Tier durch RA oder Polizei Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie offensichtlich einen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt und einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart haben. Zunächst müssen Sie jedoch dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen, dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, und wenn auch dann keine Zahlung eingeht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und können Zug um Zug gegen Rückzahlung der bereits erhaltenen Beträge die Herausgabe des Hundes fordern. Die Polizei kann Ihnen bei der Rückholung des Hundes nicht helfen, da es sich um eine kaufvertragsrechtliche Angelegenheit handelt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, wenn sich die Angelegenheit nicht zwischenzeitlich geklärt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie offensichtlich einen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt und einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart haben. Zunächst müssen Sie jedoch dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen, dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, und wenn auch dann keine Zahlung eingeht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und können Zug um Zug gegen Rückzahlung der bereits erhaltenen Beträge die Herausgabe des Hundes fordern. Die Polizei kann Ihnen bei der Rückholung des Hundes nicht helfen, da es sich um eine kaufvertragsrechtliche Angelegenheit handelt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, wenn sich die Angelegenheit nicht zwischenzeitlich geklärt hat.