zurück zur Übersicht Meine Suchmeldung für NENI 21.07.2024 von Frank P. Sehr geehrte Damen und Herren, Neni ist heute exakt 8 Wochen verschwunden, leider keine Spur, sie ist wie vom Erdboden verschluckt. Eine Frage beschäftigt meine Frau und mich in Verbindung mit der Aussage unseres Tierarztes, dass dieser nicht automatisch scannt ob ein Chip vorhanden ist. Sollte aber ein eventueller "neuer Besitzer" mit Neni zum Tierarzt gehen und es im Gespräch deutlich werden sollte, dass diesem Finder Neni zugelaufen ist, nur dann würde der Tierarzt scannen lt. seiner Aussage. Wer ist in einem derartigen Fall dazu verpflichtet den ausgelesenen Code an Tasso zu übermitteln, der Tierarzt oder der "neue Besitzer" ? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihre Katze ist mittlerweile wohlbehalten wieder bei Ihnen zu Hause. Die Rechte und Pflichten eines (Haustier-) Finders richten sich nach den §§ 965 – 967 BGB in Verbindung mit § 90 a BGB. Danach muss der Finder, der das Tier an sich nimmt, unverzüglich eine ordnungsgemäße Fundmeldung bei der zuständigen Behörde (Fundbüro) oder der Polizei machen, falls er den Eigentümer nicht kennt. Eine gesetzliche Pflicht des Finders eine -zusätzliche- Fundmeldung bei TASSO zu machen, ergibt sich hieraus weder für den Finder noch für den Tierarzt. Auch ist der Finder nicht verpflichtet nach dem Eigentümer oder Berechtigten aktiv zu suchen, zu prüfen wäre jedoch, ob sich aus der neuen Kenntnis, dass die Katze gekennzeichnet ist, eine rechtliche (Neben)Pflicht zur Transponderabfrage und anschließender Fundmeldung bei TASSO ergeben könnte. Der Umfang dieser Prüfung würde jedoch den Rahmen dieses Services überschreiten. Sollte die Katze noch nicht wieder zurück sein, überlegen Sie Ihrem Tierarzt vorsorglich die Erlaubnis zu geben, dass er Ihre Daten an den Finder herausgeben darf um eine schnelle Rückgabe zu ermöglichen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihre Katze ist mittlerweile wohlbehalten wieder bei Ihnen zu Hause. Die Rechte und Pflichten eines (Haustier-) Finders richten sich nach den §§ 965 – 967 BGB in Verbindung mit § 90 a BGB. Danach muss der Finder, der das Tier an sich nimmt, unverzüglich eine ordnungsgemäße Fundmeldung bei der zuständigen Behörde (Fundbüro) oder der Polizei machen, falls er den Eigentümer nicht kennt. Eine gesetzliche Pflicht des Finders eine -zusätzliche- Fundmeldung bei TASSO zu machen, ergibt sich hieraus weder für den Finder noch für den Tierarzt. Auch ist der Finder nicht verpflichtet nach dem Eigentümer oder Berechtigten aktiv zu suchen, zu prüfen wäre jedoch, ob sich aus der neuen Kenntnis, dass die Katze gekennzeichnet ist, eine rechtliche (Neben)Pflicht zur Transponderabfrage und anschließender Fundmeldung bei TASSO ergeben könnte. Der Umfang dieser Prüfung würde jedoch den Rahmen dieses Services überschreiten. Sollte die Katze noch nicht wieder zurück sein, überlegen Sie Ihrem Tierarzt vorsorglich die Erlaubnis zu geben, dass er Ihre Daten an den Finder herausgeben darf um eine schnelle Rückgabe zu ermöglichen.