zurück zur Übersicht "Kauf ohne Vertrag" 20.07.2010 von Stephanie B. Hallo liebes TASSO- Team! Zuerst ein mal: Euro Organisation ist wunderbar! Weiter so! Frage: Wir haben einen Hund (ca. 1,5 Jahre alt) aus einer sehr schlechten Haltung übernommen. Er wurde geschlagen, getreten, misshandelt und eingesperrt! Problem: Die Vorbesitzerin hat weder einen Kaufvertrag mit uns gemacht, noch weiß sie unsere Nachnamen oder sonst etwas. Sie hat uns den armen Kerl einfach mitgegeben. Allerdings ohne uns mitzuteilen welch schweres Leid dem armen Kerl zu teil wurde. Nach und nach wird uns immer mehr "negatives" klar. Wir haben ihn aber so lieb gewonnen, das wir ihn deshalb nicht hergeben wollen, sind allerdings der Meinung das 200.- Euro für einen solchen Hund zu viel sind. In wiefern kann uns die Vorbesitzerin jetzt etwas anhaben? Dazu muss man wissen das der kleine Mann weder gechipt ist noch ne Nummer im Ohr oder am Schenkel hat. Ein Impfausweis existiert auch nicht. Für eine ausführliche Antwort oder Ideen und Möglcihkeiten wären wir seeeeeeeehr dankbar! Im Namen des kleinen Hunde-Manns (Chicco) sage ich DANKE im Voraus! Stephanie B. Ps: Er ist auch schon hier auf unsere Namen registiert. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen was genau Sie möchten. Haben Sie die 200 Euro bereits gezahlt und wollen einen Teil zurück? Oder hat die Zahlung noch nicht stattgefunden und Sie wollen der Verkäuferin nur einen Teil des Geldes bzw. gar kein Geld geben? Es gilt zunächst der Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, unabhängig davon ob der Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde. Ob und welche Rechte Ihnen nun hinsichtlich des Kaufpreises zustehen, lässt sich ohne Kenntnis aller Umstände nicht leider nicht überprüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen was genau Sie möchten. Haben Sie die 200 Euro bereits gezahlt und wollen einen Teil zurück? Oder hat die Zahlung noch nicht stattgefunden und Sie wollen der Verkäuferin nur einen Teil des Geldes bzw. gar kein Geld geben? Es gilt zunächst der Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, unabhängig davon ob der Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde. Ob und welche Rechte Ihnen nun hinsichtlich des Kaufpreises zustehen, lässt sich ohne Kenntnis aller Umstände nicht leider nicht überprüfen.