zurück zur Übersicht Tierheim gibt Katze nicht zurück 22.07.2024 von Julia M. Hallo Seit 10 Tagen behält das Tierheim unsere Katze ein, weil sie ( 3 beinig) draußen abends spät im Regen miaut hat! Man glaubt mir nicht dass ich Besitzerin bin, wirft mir aber zeitgleich Vernachlässigung vor! Ich habe alle Unterlagen, die besagen dass ich Besitzerin bin u habe einen Anwalt eingeschaltet. Was kann ich sonst noch tun um meine Katze schnellstmöglich wieder zu bekommen????!!😪😪😪😪😪 Vielen lieben Dank 🙏 Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihre Katze mittlerweile wieder zurück. Es war gut, dass Sie einen Anwalt eingeschaltete haben um Ihren Herausgabeanspruch gegen das Tierheim durchzusetzen, gegebenenfalls im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren und nachzuweisen, dass Sie die Eigentümerin der Katze sind. Ob eine Unterschlagung des Tierheims vorliegt, weil Sie schreiben, dass Ihnen Vernachlässigung vorgeworfen und darin die Anerkennung Ihres Eigentums liegt, und ob eine Strafanzeige möglich und sinnvoll wäre, hängt von den Einzelheiten ab, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Sie haben Ihre Katze mittlerweile wieder zurück. Es war gut, dass Sie einen Anwalt eingeschaltete haben um Ihren Herausgabeanspruch gegen das Tierheim durchzusetzen, gegebenenfalls im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren und nachzuweisen, dass Sie die Eigentümerin der Katze sind. Ob eine Unterschlagung des Tierheims vorliegt, weil Sie schreiben, dass Ihnen Vernachlässigung vorgeworfen und darin die Anerkennung Ihres Eigentums liegt, und ob eine Strafanzeige möglich und sinnvoll wäre, hängt von den Einzelheiten ab, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.