zurück zur Übersicht Hund von Pflegestelle gestohlen 27.07.2024 von Annemarie M. Mein Hund wurde im Dezember Bis Ende Februar in Pflege gegeben da ich gesundheitliche Probleme hatte. Die Person die ihn in Pflege hatte hat ohne Vertrag oder sonstiges ihn einfach weg gegeben. Nun hatte ich ihn gefunden und das auch der Polizei gemeldet nur war die Spur eine vorübergehende Sackgasse und hoffe das ich noch mal was zu ihm finde. Kann man da eine heraus gabe des Hundes per Gericht vordern? Ich hab den Kaufverttag in dem auch steht das er nicht an Dritte weitergegeben wird und er nur zu mir oder zur Verkäuferin kommt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Werden die Tiere dann auch noch an Dritte weitergeben, so wie in Ihrem Fall, wird es sehr kompliziert. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt in der Praxis oft hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Leider schreiben Sie nicht, ob bzw. was Sie mit der Pflegestelle geregelt haben und ob es etwas Schriftliches gibt. Ist es sogar zu einer Weitergabe an eine dritte Person gekommen, könnte dies unter Umständen gutgläubig Eigentum an dem Tier erworben haben, so dass nur ein Schadensersatzanspruch gegen die Pflegeperson übrig bleiben könnte Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp, Zeugen etc.) möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen, den Hund zu finden und möglichst auch zurückzubekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Werden die Tiere dann auch noch an Dritte weitergeben, so wie in Ihrem Fall, wird es sehr kompliziert. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt in der Praxis oft hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Leider schreiben Sie nicht, ob bzw. was Sie mit der Pflegestelle geregelt haben und ob es etwas Schriftliches gibt. Ist es sogar zu einer Weitergabe an eine dritte Person gekommen, könnte dies unter Umständen gutgläubig Eigentum an dem Tier erworben haben, so dass nur ein Schadensersatzanspruch gegen die Pflegeperson übrig bleiben könnte Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp, Zeugen etc.) möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen, den Hund zu finden und möglichst auch zurückzubekommen.