zurück zur Übersicht Leinenpflicht bei Hunden 21.07.2010 von Meike S. Hallo, ich habe eine Frage: wir haben einen Hund und lassen ihn bei jedem Spaziergang sobald wir von Strassen entfernt sind ohne Leine laufen. Leider kommt es - zwar selten aber immer mal wieder- vor, daß andere Leute sich darüber beschweren und mit Leinenpflich ankommen. Wo besteht denn Leinenpflicht? Im Wald oder auf freiem Feld gibt es doch keine Leinenpflicht, oder? Meines Wissens, gibt es eine Polizeiverordnung in der lediglich drin steht, daß Hund auf Volksfesten, öffentlichen Plätzen, in Hauseingängen etc an der Leine zu führen sind. Selbst in Tollwutbezirken dürfen Hunde, die Abrufbar sind frei laufen. Danke, für eine Info zu diesem Thema. Meike S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Thema “Leinenpflicht“ ist leider nicht in einem Gesetz bundeseinheitlich geregelt, sondern wird in vielen verschiedenen Landesgesetzen (z.B. Bundesjagdgesetz, Landeshundegesetze und Verordnungen, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Fragen Sie daher beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, ob es eine entsprechende Verordnung gibt, die regelt wo Hunde im Gemeindegebiet frei laufen dürfen. Für Wald und Feld lässt sich grundsätzlich sagen, dass in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege Leinenpflicht gilt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Thema “Leinenpflicht“ ist leider nicht in einem Gesetz bundeseinheitlich geregelt, sondern wird in vielen verschiedenen Landesgesetzen (z.B. Bundesjagdgesetz, Landeshundegesetze und Verordnungen, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Fragen Sie daher beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, ob es eine entsprechende Verordnung gibt, die regelt wo Hunde im Gemeindegebiet frei laufen dürfen. Für Wald und Feld lässt sich grundsätzlich sagen, dass in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege Leinenpflicht gilt.