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Katze

von Erika R.

Hallo zur Situation Wir sind im Ort umgezogen und haben alle rings herum informiert bitte die Katze nicht zu füttern und uns Bescheid zu sagen falls die jemand sieht ( von Mietswohnung in Eigenheim) und unsere Katze ist immer wieder runter ins Revier zur Mietwohnung runter und kam wieder ins Haus plötzlich nicht mehr nach ewigen Suchen und wieder finden mit Tracker und allem ja vorher auch 3 Monate drin behalten 2 mal probiert irgendwann war sie schließlich ganz weg und nicht mehr auffindbar. Nach ca. 4 weiteren Monaten wurden wir kontaktiert das wir bitte mit unserer Katze zum Tierarzt fahren sollen (hatte eine Entzündung am Auge) wir hatten uns gefreut das unsere Katze noch lebt dadurch hat unsere ehemalige Nachbarin zugegeben das sie unsere Katze füttert und bei sich ins Haus lässt. Nachdem wir beim Tierarzt waren und mit dem gesprochen hatten irgendwie unsre Katze wieder zu uns und an under Eigenheim zu gewöhnen wäre so gut wie unmöglich. Bei einem weiterm Gespräch mit der Nachbarin sagte man uns die übernehmen diese Katze die füttern die kümmern sich und die weil unsere Katze das neue Haus nicht akzeptieren würde so doof wie wir waren stimmten wir dem zu und brachten alles was der Katze lieb war ( kleines Tipi Zelt und ihr Futter Decke usw…) darunter jetzt nach einem weiteren Jahr kriegen wir wieder eine Nachricht das wir diese Katze hätten verwahrlosen lassen und müssten wieder zum Tierarzt fahren und natürlich die Kosten zu übernehmen. Dabei hat sie mir mein Haustier genommen und hatte mich auch erst kontaktiert als es um Geld ging und nicht um einer rumlaufenden Katze nach Hause zu helfen. Wem Seine Verantwortung ist es jetzt sich um diese Katze zu kümmern?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Meines Erachtens spricht Ihre Schilderung dafür, dass Sie der ehemaligen Nachbarin vor einem Jahr das Eigentum an der Katze übereignet haben, so dass diese allein und auf eigene Kosten für die Katze zu sorgen und sie tierärztlich behandeln zu lassen hat.
 
Indem die ehemalige Nachbarin ihnen angeboten hat die Katze zu übernehmen, sie damit einverstanden waren und ihr das gesamte Zubehör der Katze ausgehändigt haben, dürfte eine Schenkung vorliegen und eine Übereignung nach § 929 Satz 2 BGB.
 
Verwunderlich ist daher der Vorwurf der ehemaligen Nachbarin, dass sie die Katze hätten verwahrlosen lassen und die Aufforderung sie zum Tierarzt zu bringen. Anhand der Einzelheiten müsste geprüft werden, ob es zwischen Ihnen noch andere Absprachen gibt oder sie nach der Übereignung noch weiteren Kontakt wegen der Katzen hatten, oder ähnliches.
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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