zurück zur Übersicht Abtretungserklärung 01.08.2024 von Jenny W. Hallo, also es ist so das ich damals mit meinem Ex zusammen gewohnt habe (nur er stand im Mietvertrag). Während unsere Beziehung habe ich mir 2 Katzen geholt. Meine Eltern haben für mich den Kaufpreis der einen übernommen, die 2te habe ich selber bezahlt. Nun nach der Trennung, nach dem ich ewig terrorisiert und immer wieder rausgeschmissen wurde bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe, wurde ich gezwungen, eine Abgabeverzichtserklärung 5 Minuten bevor ich ausgezogen bin zu unterschreiben. Es hieß entweder nehme ich sie mit (Haustiere waren aber bis jetzt nicht erlaubt, aufgrund Eigentümerwechsel) und ich riskiere meine Wohnung oder sie bleiben bei ihm. Ich wurde am Tag des Auszugs unter Druck gesetzt, da klar war das ich sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitnehmen konnte, aber sie mir später wieder holen würde. Mein Ex hat mich auch Wochen später noch terrorisiert, weil er mich noch liebt und jedes Mal die Katzen leider als Druckmittel benutzt, in dem er sagte er würde sie abgeben weil sie ihm zu sehr an mich erinnern wenn ich nicht zurück komme was ich aber nicht möchte! Und er entweder seine Familie zurückhaben möchte oder gar nichts. (Dies war auch nur ein schlechter Versuch mich wieder zurück zu gewinnen, mittlerweile meinte er, ich dürfte sie nicht mehr sehen und zurückbekommen weil ich eine schlechte Katzenmutter aufgrund dessen das ich sie anscheinend bei ihm zurück gelassen hätte).Anfangs als ich die beiden noch besuchen durfte, war die Wohnung vollgestellt mit Schuhkartons und weniger Platz zum bewegen als davor und in dem Zimmer wo das Katzenklo steht, hat es extrem nach Urin gerochen, was vorher nie so war, zudem ist immer das Klo voll und zu wenig Streu drinne, er reinigt es auch nur alle 2 Tage, wenn ich dem überhaupt glauben schenken darf. Ich weiß nicht was ich tun soll, gibt es eine Möglichkeit sie doch wieder zurückzuholen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Die Tatsachen, dass Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnet und die beiden Katzen bei Ihrem Auszug dort gelassen haben, spricht zunächst dafür, dass Ihr Ex-Freund Eigentümer der Katzen geworden sein könnte. Wichtig ist daher zu prüfen, ob Sie die Erklärung die Sie im Grunde gegen Ihren Willen und nur unter Druck unterschrieben und auch die Katzen nicht freiwillig bei ihm gelassen haben, gemäß § 123 Absatz 1 BGB anfechten können. Leider schreiben Sie nicht, wann Sie die Erklärung unterschrieben haben, da eine Frist von einem Jahr läuft. Sollten Sie anhand der Lebensumstände der Katzen den begründeten Eindruck haben, dass sie nicht artgerecht gehalten werden und dass dringender Handlungsbedarf besteht, könnten Sie sich aus Tierschutzgründen an das zuständigen Veterinäramt wenden, da diese Behörde für die Überprüfung einer artgerechten Tierhaltung zuständig ist und durch Auflagen oder andere Maßnahmen gegebenenfalls eingreifen kann. Diese Verwaltungsbehörde kann Ihnen jedoch die Katzen nicht wieder zurückholen oder dabei behilflich sein, da es sich dabei um einen Anspruch aus dem Zivilrecht handelt. Hinsichtlich der Anfechtung und Rückholung der Katzen sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern Ihren Herausgabeanspruch prüfen lassen und wenn möglich auch umgehend geltend machen, notfalls mittels einer Herausgabeklage bei dem zuständigen Amtsgericht, da ein längeres Abwarten die Rückholung erschwert und die Gefahr besteht, dass er die Katzen an Dritte weitergibt. Auch die die Erstattung einer Strafanzeige sowie der Stellung eines Strafantrages sollte geprüft werden. Sichern Sie als mögliche Beweismitteln die von Ihnen unterschriebene Erklärung, die Korrespondenz mit ihm zum Verbleib der Katzen, Rechnungen, die belegen, dass Sie die Kosten für die Katze allein getragen haben, etc. und wenden sich möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Die Tatsachen, dass Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnet und die beiden Katzen bei Ihrem Auszug dort gelassen haben, spricht zunächst dafür, dass Ihr Ex-Freund Eigentümer der Katzen geworden sein könnte. Wichtig ist daher zu prüfen, ob Sie die Erklärung die Sie im Grunde gegen Ihren Willen und nur unter Druck unterschrieben und auch die Katzen nicht freiwillig bei ihm gelassen haben, gemäß § 123 Absatz 1 BGB anfechten können. Leider schreiben Sie nicht, wann Sie die Erklärung unterschrieben haben, da eine Frist von einem Jahr läuft. Sollten Sie anhand der Lebensumstände der Katzen den begründeten Eindruck haben, dass sie nicht artgerecht gehalten werden und dass dringender Handlungsbedarf besteht, könnten Sie sich aus Tierschutzgründen an das zuständigen Veterinäramt wenden, da diese Behörde für die Überprüfung einer artgerechten Tierhaltung zuständig ist und durch Auflagen oder andere Maßnahmen gegebenenfalls eingreifen kann. Diese Verwaltungsbehörde kann Ihnen jedoch die Katzen nicht wieder zurückholen oder dabei behilflich sein, da es sich dabei um einen Anspruch aus dem Zivilrecht handelt. Hinsichtlich der Anfechtung und Rückholung der Katzen sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern Ihren Herausgabeanspruch prüfen lassen und wenn möglich auch umgehend geltend machen, notfalls mittels einer Herausgabeklage bei dem zuständigen Amtsgericht, da ein längeres Abwarten die Rückholung erschwert und die Gefahr besteht, dass er die Katzen an Dritte weitergibt. Auch die die Erstattung einer Strafanzeige sowie der Stellung eines Strafantrages sollte geprüft werden. Sichern Sie als mögliche Beweismitteln die von Ihnen unterschriebene Erklärung, die Korrespondenz mit ihm zum Verbleib der Katzen, Rechnungen, die belegen, dass Sie die Kosten für die Katze allein getragen haben, etc. und wenden sich möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.