zurück zur Übersicht Besitzerin holt die Hunde nicht 04.08.2024 von Daniela B. Gut Tag, Ich habe zur Zeit 2 kleine Hunde hier, die nicht mir sind. Die Besitzerin möchte anscheinend die Hunde nicht mehr. Ich kann aber ohne Papier die die Besitzerin hat nichts machen. Ich kann die Hunde aus finanziellen Gründen und wenig Zeit nicht halten das wäre tierquälerei. Bitte helfen Sie mir Mit freundlichem Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und hieraus ergibt sich nicht, wie Sie in den Besitz der beiden Hunde gekommen sind und was Sie mit der Hundehalterin vereinbart haben, sowohl zur Dauer der Inpflegenahme und der Rückgabe usw. Ich nehme an, dass zwischen Ihnen ein (mündlicher) Verwahrungsvertag geschlossen wurde, so dass die vorherige Besitzerin nach wie vor Eigentümerin wäre und Sie die Hunde zunächst nicht ohne oder gegen deren Willen verkaufen oder verschenken dürften. Stattdessen haben Sie jedoch als so genannte Verwahrerin den Anspruch gegen die Eigentümerin gemäß § 696 BGB auf Rücknahme ihre Hunde, den Sie notfalls auch einklagen könnten. Falls noch nicht geschehen, fordern Sie sie schriftlich oder auch per WhatsApp auf, innerhalb von einer Woche ihre Hunde wieder abzuholen. Sollte sie sich weigern oder die Aufforderung ignorieren wenden Sie sich mit der gesamten bisherigen Korrespondenz zwischen Ihnen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die verschiedenen Möglichkeiten prüfen zu lassen und ob gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden könnte um die artgerechte Versorgung der Hunde durchzusetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und hieraus ergibt sich nicht, wie Sie in den Besitz der beiden Hunde gekommen sind und was Sie mit der Hundehalterin vereinbart haben, sowohl zur Dauer der Inpflegenahme und der Rückgabe usw. Ich nehme an, dass zwischen Ihnen ein (mündlicher) Verwahrungsvertag geschlossen wurde, so dass die vorherige Besitzerin nach wie vor Eigentümerin wäre und Sie die Hunde zunächst nicht ohne oder gegen deren Willen verkaufen oder verschenken dürften. Stattdessen haben Sie jedoch als so genannte Verwahrerin den Anspruch gegen die Eigentümerin gemäß § 696 BGB auf Rücknahme ihre Hunde, den Sie notfalls auch einklagen könnten. Falls noch nicht geschehen, fordern Sie sie schriftlich oder auch per WhatsApp auf, innerhalb von einer Woche ihre Hunde wieder abzuholen. Sollte sie sich weigern oder die Aufforderung ignorieren wenden Sie sich mit der gesamten bisherigen Korrespondenz zwischen Ihnen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die verschiedenen Möglichkeiten prüfen zu lassen und ob gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden könnte um die artgerechte Versorgung der Hunde durchzusetzen.