zurück zur Übersicht Erbkrankheiten Katze 05.08.2024 von Barbara W. Sehr geehrte Frau Fries, unser Main Coon Kater war im April ´24 ein Jahr alt. Jetzt ist SPA Spinale Muskelatrophie festgestellt worden. Welche Rechte habe ich beim Züchter, es auch wurde ein Vertrag geschlossen. Kann ich das Tier evtl. zurückgeben, gibt es eine Kaufrückerstattung. Wir können unserem Tier nicht mit so viel Leid zusehen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine kurze Antwort möglich ist. Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Wichtig für die Einschätzung und Prüfung wäre wichtig zu wissen, ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder eine gewerbliche Zucht, ob in dem Kaufvertrag ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten ist, usw. Da die Katze jedoch bereits längere Zeit vor der eigentlichen Diagnose entsprechende Symptome der Krankheit gezeigt haben wird, wäre wichtig zu wissen, ob Sie hierzu bereits mit der Verkäuferin kommuniziert haben und ob Sie schon die Teil-/Rückzahlung des Kaufpreises verlangt haben, da eine geltend gemachte Kaufpreisminderung einen Rücktritt ausschließen könnte. Da die zweijährige Verjährungsfrist mit dem Tag der Übergabe zu laufen beginnt, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine kurze Antwort möglich ist. Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Wichtig für die Einschätzung und Prüfung wäre wichtig zu wissen, ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder eine gewerbliche Zucht, ob in dem Kaufvertrag ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten ist, usw. Da die Katze jedoch bereits längere Zeit vor der eigentlichen Diagnose entsprechende Symptome der Krankheit gezeigt haben wird, wäre wichtig zu wissen, ob Sie hierzu bereits mit der Verkäuferin kommuniziert haben und ob Sie schon die Teil-/Rückzahlung des Kaufpreises verlangt haben, da eine geltend gemachte Kaufpreisminderung einen Rücktritt ausschließen könnte. Da die zweijährige Verjährungsfrist mit dem Tag der Übergabe zu laufen beginnt, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.