zurück zur Übersicht Tierschutzverein holt Hund nach 3 Wochen aus neuem zu Hause und gibt Schutzgebühr nicht zurück 12.08.2024 von Claudia W. Guten Tag, wir hatten einen Hund über einen Tierschutzverein übernommen, für den wir angeblich das perfekte zu Hause waren. Sie haben nach 3 Wochen die Herausgabe verlangt, mit der wir uns sehr schwer getan haben. Nach einigem Schriftverkehr mit der Bitte, den Hund an uns zurück zu geben und ihm mehr Zeit zum Ankommen zu gewähren hat man nun mitgeteilt, das man den Hund in katastrophalem Zustand wieder zurück bekommen habe und man die Schutzgebühr von 450€ nicht zurückgibt, wegen etwaiger weiterer gesundheitlicher Kosten. Der Verein hatte bei uns einen gewissen Vertrauens-Bonus, denn unser vorheriger Hund kam ebenfalls dorther. Aber mit solchen Machenschaften hätten wir niemals gerechnet. Frage: Wie sind rechtlich die Chancen, zumindest die Schutzgebühr wieder zu bekommen. Die arme Hundeseele werden wir wohl nicht wiedersehen. Vielen Dank für Info. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz vor allem in Hinblick auf die Umstände in den drei Wochen, in denen der Hund bei Ihnen war. Ich lese aus Ihrer Schilderung aber heraus, dass es in diesen drei Wochen zu Problemen gekommen sein könnten und Sie wahrscheinlich den Verein um Hilfe gebeten haben bzw. mit dem Verein hierüber auch in Kontakt waren und es schließlich zu einer Rückgabe an den Verein gekommen ist und der Verein nicht plötzlich „aus heiterem Himmel“ nach drei Wochen grundlos die Rückgabe gefordert hat? Um zu prüfen, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Verein haben müsste, daher sowohl der Tierschutzvertrag eingesehen und dortigen Regelungen zum Rücktritt und Rückgewähr der Tierschutzgebühr auf Wirksamkeit geprüft werden und als auch Ihre Korrespondenz mit dem Verein müsste eingesehen werden. Interessant ist, dass der Verein die Rückzahlung der Tierschutzgebühr offenbar nicht generell verweigert, sondern für eventuelle Tierarztkosten zurückhalten will, wobei anhand der Einzelheiten geprüft werden sollte, was dieser angeblich „katastrophale Zustand“ genau bedeuten soll und was Ihnen vorgeworfen wird, in welchem Zustand der Hund zu Ihnen gekommen ist usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz vor allem in Hinblick auf die Umstände in den drei Wochen, in denen der Hund bei Ihnen war. Ich lese aus Ihrer Schilderung aber heraus, dass es in diesen drei Wochen zu Problemen gekommen sein könnten und Sie wahrscheinlich den Verein um Hilfe gebeten haben bzw. mit dem Verein hierüber auch in Kontakt waren und es schließlich zu einer Rückgabe an den Verein gekommen ist und der Verein nicht plötzlich „aus heiterem Himmel“ nach drei Wochen grundlos die Rückgabe gefordert hat? Um zu prüfen, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Verein haben müsste, daher sowohl der Tierschutzvertrag eingesehen und dortigen Regelungen zum Rücktritt und Rückgewähr der Tierschutzgebühr auf Wirksamkeit geprüft werden und als auch Ihre Korrespondenz mit dem Verein müsste eingesehen werden. Interessant ist, dass der Verein die Rückzahlung der Tierschutzgebühr offenbar nicht generell verweigert, sondern für eventuelle Tierarztkosten zurückhalten will, wobei anhand der Einzelheiten geprüft werden sollte, was dieser angeblich „katastrophale Zustand“ genau bedeuten soll und was Ihnen vorgeworfen wird, in welchem Zustand der Hund zu Ihnen gekommen ist usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.