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Tierarztbehandlung

von Schaab P.

Sehr geehrte Frau Fries, ich musste kürzlich mit meinem Hund den Notdienst einer Tierklinik aufsuchen. Nach der Erstbehandlung wurde mir von der behandelnden Ärztin gesagt, die Blutwerte des Hundes seien so schlecht, dass der Hund in der Klinik bleiben müßte. Bei der Entlassung habe ich mir die Untersuchungsergebnisse der Blutwerte audrucken und mitgeben lassen. Inzwischen haben mir zwei Tierärzte bestätigt, dass die Blutwerte des Hundes nur sehr gerinfügig vom Normalwert abgewichen sind und eine Weiterbehandlung nach der Erstbehandlung sowie der Klinikaufenthalt vollkommen überflüssig waren. Gibt es eine Chance gegen die Tierklinik vorzugehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst sollten Sie in Anwesenheit eines unbeteiligten Dritten (als möglicher Zeuge) in einem persönlichen Gespräch versuchen die Angelegenheit gütlich zu beenden. In einem möglichen Gerichtsverfahren müssten Sie beweisen, dass die Behandlung überflüssig war. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig, da z.B. nach meiner Erfahrung solche mündlichen Einschätzungen der Kollegen nicht schriftlich fixiert werden, um nicht als Zeuge vor Gericht auftreten zu müssen. Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Tierarzthaftungsprozesse nehmen viel Zeit in Anspruch und können aufgrund von einzuholenden Sachverständigengutachten etc. relativ teuer werden.

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