zurück zur Übersicht Katze in Wohnungshaltung 23.07.2010 von Sandra S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir gerne eine Katze in reine Wohnungshaltung anschaffen. Mein Mietvertrag enthält die Klausel, das die Anschaffung von Tieren nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter erfolgen darf. Muss ich die Katze ankündigen? Mein Vermieter selbst hält Papageien in einem umgebauten Balkon, der als Voliere gilt. Ein weiterer Bewohner aus dem Haus ist im Besitz eines Kaninchens. Ich würde mich freuen, Antwort von Ihnen zu erhalten. Besten Dank, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich darf ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig machen, nicht so die Kleintierhaltung. Ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, ist ohne Kenntnis des genauen Wortlautes nicht möglich. Zur Sicherheit sollten Sie daher vor Anschaffung der Katze den Vermieter um seine schriftliche Genehmigung bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich darf ein Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig machen, nicht so die Kleintierhaltung. Ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, ist ohne Kenntnis des genauen Wortlautes nicht möglich. Zur Sicherheit sollten Sie daher vor Anschaffung der Katze den Vermieter um seine schriftliche Genehmigung bitten.