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Meine Nachbarin füttert Kater und andere Wildtiere

von Lara P.

Sehr geehrtes Tasso Team, ich wende mich an Sie, da ich ein Problem mit meiner Nachbarin habe, das meinen Kater sowie die Fütterung von Wildtieren betrifft und ich nicht weiter weiß. Meine Nachbarin füttert seit einiger Zeit meinen Kater, obwohl ich sie mehrfach mündlich darum gebeten habe, dies zu unterlassen. Mein Kater, der auf den Namen Socke hört, hat einen sehr empfindlichen Magen und benötigt spezielles, magenschonendes Futter. Sobald er anderes Futter bekommt, leidet er unter starkem Erbrechen, Durchfall und teilweise sogar Blut im Stuhl. Diese gesundheitlichen Probleme verursachen ihm erhebliches Leid und führen zu hohen Tierarztkosten, die ich bereits mehrfach tragen musste. Trotz mehrfacher klärender Gespräche ignoriert meine Nachbarin meine Aufforderungen und setzt das Füttern fort. Ich bin nun gezwungen, über rechtliche Schritte nachzudenken, um dies zu unterbinden. Da ich im Internet gelesen habe, dass ich ggf. eine Unterlassungsklage anstreben könnte. Ist dies korrekt und welche Beweise wären ausreichend, um diese auch durch zu bekommen? Natürlich wäre das der letzte Ausweg und ich würde mich freuen, wenn die Probleme außergerichtlich zu einer Einigung führen könnten, jedoch ist die Nachbarin bisher nicht bereit auf meine Probleme einzugehen. Darüber hinaus füttert sie auch bewusst regelmäßig Waschbären in ihrem Garten. Dies bereitet mir ebenfalls große Sorgen, da diese Wildtiere Krankheiten übertragen können, die sowohl für Menschen als auch für Haustiere gefährlich sind. Das Füttern der Waschbären führt außerdem dazu, dass diese dreist und aggressiv werden. Es kam bereits zu aggressiven Begegnungen, und die Waschbären verwüsten regelmäßig unsere Mülltonnen, was zusätzlich zu einer Belastung führt. Mir ist bekannt, dass das Füttern von Wildtieren, einschließlich Waschbären, in Deutschland verboten ist und geahndet werden kann. Da meine bisherigen Versuche, die Situation auf friedlichem Wege zu klären, leider erfolglos waren, möchte ich gerne Ihren Rat einholen, wie ich am besten weiter vorgehen sollte. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Nachbarin zum Unterlassen dieser Handlungen zu bewegen, und wie ich die Rechte meines Haustieres schützen kann. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie als Eigentümerin haben gemäß § 903 BGB das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufenden Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
 
Da Ihre mündlichen Bitten nicht ausreichen und auch die Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen des Fütterns Ihre Nachbarin nicht davon abzuhalten vermögen, Ihren Kater entgegen Ihres Verbots zu füttern, sollten Sie sie entweder selbst oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkung auf Ihren Kater zu unterlassen, insbesondere ihn zu füttern verbunden mit der Androhung dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen, um der Nachbarin die Ernsthaftigkeit klar zu machen. Wie Sie den Beweis führen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert und dies nicht nur eine Vermutung ist, müsste anhand er Einzelheiten geprüft werden.
 
Hinsichtlich der Fütterung der Waschbären wenden Sie sich entweder an das Ordnungsamt oder die zuständige Jagdbehörde, da das Füttern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
 

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