zurück zur Übersicht Vermietung will allen Mietern die Hundehaltung untersagen 20.08.2024 von Sarah F. Sehr geehrte Frau Anwältin, Ich habe eine rechtliche Frage. Wir sind im Juni in ein Mehrfamilienhaus gezogen mit unserem 2 Jahre alten Hund. Dieser ist im Mietvertrag auch mit hinterlegt, aber darum geht es gar nicht. Unser Nachbar, bzw 2 unserer Nachbarn haben ebenfalls einen Hund , der eine ist der sogenannte „hecken kläffer“ da er zu jeder Tages und Nachtzeit mehrfach unangenehm auffällt da er uns Nachbarn mit seinem minutenlangen Gebell wach hält. Der 2te Nachbar hat schon mehrfach Post von unserer Vermietung bekommen, da wir und Fortlaufend über ihn Beschweren müssen, da er unseren gemeinschaftlichen Garten indem Kinderpool, Trampolin und wäsche hängt , als hundewiese nutzt. Jeder beschilderung und Gesprächen zum Trotz nutzt er die wiese immer wieder als Erleichterung für den Hund. Nun zum Thema, mein Hund fällt durch gar keinen Dingen auf - Bellt nicht- pullert nicht irgendwo hin ect. Nun Hing ein Zettel von der Vermietung an der Tür , ich zitiere: „……sollten uns wiederholt Verstöße vorliegen,sehen wir uns gezwungen die Hundehaltung für ALLE Mieter einzustellen….“. Ist das Rechtens? Darf die Vermietung jede Hauspartei mit Hund bestrafen auch wenn dieser nicht auffällig ist bzw. Wird ? Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Vermietung erscheint es die einfachere Lösung jegliche Hundehaltung zu verbieten um die vorhandenen Hunde „los zu werden“ und um solche Konflikte zukünftig zu vermeiden. Zwar kann ein Vermieter die erteilte Genehmigung nachträglich zurücknehmen, wenn es zu nachweislichen Problemen durch den genehmigten Hund kommt, das rechtfertigt jedoch m.E. nicht die generelle Rücknahme aller erteilten Genehmigungen und einem generellen Hundehaltungsverbot. Sollte Ihnen also tatsächlich die Hundehaltung verboten werden, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin oder an den örtlichen Mieterverein um dies überprüfen zu lassen bzw. dagegen vorzugehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Vermietung erscheint es die einfachere Lösung jegliche Hundehaltung zu verbieten um die vorhandenen Hunde „los zu werden“ und um solche Konflikte zukünftig zu vermeiden. Zwar kann ein Vermieter die erteilte Genehmigung nachträglich zurücknehmen, wenn es zu nachweislichen Problemen durch den genehmigten Hund kommt, das rechtfertigt jedoch m.E. nicht die generelle Rücknahme aller erteilten Genehmigungen und einem generellen Hundehaltungsverbot. Sollte Ihnen also tatsächlich die Hundehaltung verboten werden, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin oder an den örtlichen Mieterverein um dies überprüfen zu lassen bzw. dagegen vorzugehen.