zurück zur Übersicht Wohnungskatze meldepflichtig? 23.07.2010 von Sandra D. Hallo, mich würde interessiern, ob man eine Katze, die nur in der Wohnung gehalten wird, dem Vermieter melden muss? Eine Freundin hat mir erzählt, dass eine Wohnungskatze unter den Bereich "Kleintiere" fällt und damit nicht meldepflichtig ist. Mich würde sehr interessiern, was denn nun stimmt. Vielen Dank und Grüße S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die Kleintierhaltung vom Vermieter nicht verboten werden darf, sind dies solche Tiere, die überwiegend in einem Käfig, einem Terrarium oder Aquarium gehalten werden. Reine Wohnungskatzen zählen daher nicht zu den „Kleintieren“.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der die Kleintierhaltung vom Vermieter nicht verboten werden darf, sind dies solche Tiere, die überwiegend in einem Käfig, einem Terrarium oder Aquarium gehalten werden. Reine Wohnungskatzen zählen daher nicht zu den „Kleintieren“.