zurück zur Übersicht Tierheim verschweigt Verletzung 23.08.2024 von Mark R. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 19.08.2022 unseren Hund aus dem Tierschutz bekommen. Leider hatte der kleine Kerl bereits eine Fehlstellung an der Vorderpfote, wo uns bewusst war, dass es frühzeitig zu einer Arthrose kommen kann. Nach usnerem ersten gemeinsamen Urlaub mussten wir leider feststellen, dass unser Hund auf der rechten hinteren Seite lahmt und humpelt. Nach einer ausführlichen Untersuchung beim Tierarzt mussten wir leider erfahren, dass ein massiver Schaden am Hinterlauf besteht, was bereits leider schon zu einer fortgeschrittenen Arthrose geführt hat. Ein Schaden in der Hüfte wird auch vermutet und zur Zeit abgeklärt. Wir nahmen Kontakt mit der Tierpflegerin auf, der jedoch kein Schaden am Hinterlauf bekannt war. Wir wurden durch das Tierheim nicht über die Verletzung des Hinterlaufes aufgeklärt. Es war immer nur die Rede von der Vorderpfote. Um unseren Hund ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen ist eine Schmerztherapie und Physio notwendig. Die Therapie verursacht monatliche kosten von ca 200 Euro. Wir haben bereits das Tierheim kontaktiert, jedoch wird Behauptet, dass wir über die Erkrankung des Hinterlaufes informiert worden sind. Bei der Übernahme des Hundes erhielten wir ein Röntgenbild "angeblich" von der Vorderpfote. Nach unserem letzten Tierarztbesuch mussten wir aber leider feststellen, dass die Hinterpfote abgebildet war. Leider konnten wir das als Laie nicht erkennen. Fakt ist das im Tierschutzvertrag von dem Schaden am Hinterlauf evtl. Hüfte nichts dokumentiert ist. Es wird lediglich erwähnt, dass der Hund früh an Athrose erkranken KANN. Dem haben wir auch zugestimmt, da uns das Risiko mit der Vorderpfote bewusst war. Für uns ist es keine Alternative den Hund zurückzugeben, da er ein volles Familienmitglied ist. Wir werden alles dafür tun um ihm ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen. Haben wir Möglichkeiten Ansprüche an das Tierheim zu stellen ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihre Schilderung lese ich heraus, dass Sie sich von dem Tierheim getäuscht fühlen, was bei der geschilderten Aufklärung über die Vorderpfote einerseits und die Übergabe des Röntgenbildes der Hinterpfote, als angebliches Röntgenbild der Vorderpfote nachvollziehbar ist. Da die Darlegungs- und Beweislast für eine Täuschung sei es durch ein Handeln/Aussagen oder durch ein Unterlassen der Aufklärung jedoch bei dem Käufer bzw. dem Übernehmer/Adoptanten liegt, müssten nicht nur der Tierschutzvertrag, die medizinischen Dokumente und die bisherige Korrespondenz mit der Pflegestelle und dem Tierheim geprüft werden, sondern auch die weiteren Einzelheiten und zeitlichen Abläufe geprüft werden, weil seit der Übernahme bereits zwei Jahre vergangen waren. Nach der Prüfung, ob ein Schadensersatzanspruch gegeben ist, ist zu prüfen, in welcher Höhe/für welche Behandlungen dieser Schadensersatzanspruch besteht bzw. ob und wie sich der Umstand auswirkt, vereinfacht gesagt, dass Sie wissentlich einen Hund mit einem frühzeitigen Arthrose Risiko und der damit verbundenen finanziellen (teils lebenslangen) Folgen übernommen haben und nun eine Arthrose vorliegt, zwar (noch) nicht an der Vorder-, aber an der Hinterpfote. Aber auch für diese Beurteilung sind die Einzelheiten wichtig. Weil ich selbst einen in etwa ähnlich gelagert Fall gerichtlich geltend gemacht und aus Erfahrung weiß wie schwierig in der Praxis Schadensersatzansprüche wegen eines Verschweigens oder einer unvollständigen Aufklärung durchzusetzen wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihre Schilderung lese ich heraus, dass Sie sich von dem Tierheim getäuscht fühlen, was bei der geschilderten Aufklärung über die Vorderpfote einerseits und die Übergabe des Röntgenbildes der Hinterpfote, als angebliches Röntgenbild der Vorderpfote nachvollziehbar ist. Da die Darlegungs- und Beweislast für eine Täuschung sei es durch ein Handeln/Aussagen oder durch ein Unterlassen der Aufklärung jedoch bei dem Käufer bzw. dem Übernehmer/Adoptanten liegt, müssten nicht nur der Tierschutzvertrag, die medizinischen Dokumente und die bisherige Korrespondenz mit der Pflegestelle und dem Tierheim geprüft werden, sondern auch die weiteren Einzelheiten und zeitlichen Abläufe geprüft werden, weil seit der Übernahme bereits zwei Jahre vergangen waren. Nach der Prüfung, ob ein Schadensersatzanspruch gegeben ist, ist zu prüfen, in welcher Höhe/für welche Behandlungen dieser Schadensersatzanspruch besteht bzw. ob und wie sich der Umstand auswirkt, vereinfacht gesagt, dass Sie wissentlich einen Hund mit einem frühzeitigen Arthrose Risiko und der damit verbundenen finanziellen (teils lebenslangen) Folgen übernommen haben und nun eine Arthrose vorliegt, zwar (noch) nicht an der Vorder-, aber an der Hinterpfote. Aber auch für diese Beurteilung sind die Einzelheiten wichtig. Weil ich selbst einen in etwa ähnlich gelagert Fall gerichtlich geltend gemacht und aus Erfahrung weiß wie schwierig in der Praxis Schadensersatzansprüche wegen eines Verschweigens oder einer unvollständigen Aufklärung durchzusetzen wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.