zurück zur Übersicht Abgabe aus gesundheitlichen Gründen verlangt Rüden zum decken im Vertrag 23.08.2024 von Annabelle K. Ich habe einen 4 jährigen Hund gekauft, der online inseriert war. Grund der Abgabe war aus gesundheitlichen Gründen. Vor Ort konnte man sehen, das der alleinlebende Vorbesitzer sich krankheitsbedingt wirklich nicht mehr um die Tiere kümmern kann. Es lebten in zwei kleinen Außenanlagen je zwei Hunde, weiter hinten auf einem nicht einsehbaren Teil noch weitere Hunde ( die dem Besitzer nicht gehören) in dem Gebäude selbst, der von mir erworbene Rüde und mutmaßlich noch zwei weitere Hunde. Nachdem wir von dem Hund überzeugt waren ihn zu nehmen, nachdem wir ihn auf einer Wiese getroffen hatten, wurde uns mitgeteilt, dass wir ihn nur kriegen wenn wir uns darauf einlassen würden, ihn zum decken einer Hündin nochmals vorbei zu bringen. Eine Woche später beim Abholen, wurde dies im Kaufvertrag handschriftlich hinzugefügt. „Wie beim Kauf besprochen, wird Hund XY zum decken der Hündin XX, nochmals vorbeigebracht.“ Der gesundheitliche Zustand des Vorbesitzers hatte sich deutlich verschlechtert. Nach Übergabe des Geldes wurde uns zudem mitgeteilt, das der Hund nicht wie im Inserat beschrieben gechipt ist und nur Grundimmunisiert sei. Ein Impfpass sei nicht vorhanden. Nachdem ich jetzt bei mir Zuhause festgestellt habe, dass er auch sehr unterernährt ist und ich selbst überzeugt bin zu leichtgläubig und unwissend in dem Moment gehandelt zu haben ,stellt sich mir eine rechtlicheFrage. Kann ich es ablehnen ihn zum decken hinzubringen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein (vorübergehender) Ablehnungsgrund wäre z.B. wenn sein gesundheitlicher Zustand aus tierärztlicher Sicht einen Deckeinsatz ausschließt, weil ihm dies vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Qualen verursacht und damit eine Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen würde. Dies sollte ein Tierarzt oder eine Tierärztin zu Beweiszwecken schriftlich bestätigen. Um zu beurteilen, ob auch rechtliche Gründe gegen den Deckeinsatz sprechen, z.B. weil die Klausel unwirksam formuliert ist oder Sie z.B. ein Zurückbehaltungsrecht haben könnten, weil der Hund nicht wie im Inserat beschrieben ist, o.ä. läßt sich leider an dieser Stelle ohne Einsicht in den Kaufvertrag und wenn vorhanden bestenfalls auch in die Verkaufsanzeige nicht zu beurteilen. Wenden Sie sich am besten zu einer vertraulichen Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um nicht nur Ihre kaufvertraglichen Rechte prüfen zu lassen sondern auch, ob unter Umständen das Einschalten einer Behörde wegen der geschilderten Haltungsbedingungen geboten/notwendig sein könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein (vorübergehender) Ablehnungsgrund wäre z.B. wenn sein gesundheitlicher Zustand aus tierärztlicher Sicht einen Deckeinsatz ausschließt, weil ihm dies vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Qualen verursacht und damit eine Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen würde. Dies sollte ein Tierarzt oder eine Tierärztin zu Beweiszwecken schriftlich bestätigen. Um zu beurteilen, ob auch rechtliche Gründe gegen den Deckeinsatz sprechen, z.B. weil die Klausel unwirksam formuliert ist oder Sie z.B. ein Zurückbehaltungsrecht haben könnten, weil der Hund nicht wie im Inserat beschrieben ist, o.ä. läßt sich leider an dieser Stelle ohne Einsicht in den Kaufvertrag und wenn vorhanden bestenfalls auch in die Verkaufsanzeige nicht zu beurteilen. Wenden Sie sich am besten zu einer vertraulichen Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um nicht nur Ihre kaufvertraglichen Rechte prüfen zu lassen sondern auch, ob unter Umständen das Einschalten einer Behörde wegen der geschilderten Haltungsbedingungen geboten/notwendig sein könnte.