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Frage

von Christine U.

Meine Nachbarn haben mehrere Hunde aus einer tötungsstadion in Rumänien aufgenommen um ihn noch ein schönes Leben zu ermöglichen. Seit sie eingezogen sind gibt es Ärger mit den Nachbarn der schaut über seinen Zaun in den Garten der Leute macht Bilder vom Garten und den Tieren belauscht die Leute wenn sie im garten sitzen. Der Vermieter der Leute hat das Haus gekauft und sein ok gegeben mit den Tieren. Das ordnungsamt war da hatte keine Beanstandung das Veterinäramt war da hatte auch nichts zu beanstanden die Tiere werden ordnungsgemäß gehalten haben in der Wohnung jeder ein hundebett bekommen ihr Futter und alles gehen zum Tierarzt alles was dazugehört.dieser Nachbar beleidigt die Leute verbal mit ausdrücken und beklagt sich über den Geruch obwohl die Häufchen eingesammelt werden sofort. Wirft den Leuten vor sie seien tierqwähler obwohl sie die Hunde gerettet haben Meine Frage ist was man dagegen tun kann und ob er das darf mit den Bildern und ob man den Leuten die Hunde wegnehmen kann. Das wäre für die Leute das schlimmste was es gibt. Wir sind mit ihn befreundet deshalb schreibe ich in ihrem Namen. Vielen Dank 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass der Nachbar die Hundehalter bereits beim Ordnungsamt und beim Veterinäramt angezeigt hat und deren Kontrollen ergeben haben, dass die Hunde artgerecht gehalten werden und es keine Beanstandungen gibt, kann ich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Behörden die Hunde sicherstellen oder beschlagnahmen könnten.
 
Hier scheint bereits ein Nachbarschaftsstreit im vollen Gange zu sein. In solchen Fällen ist es wichtig die Gesamtumstände zu kennen, auch um herauszufinden, ob es tatsächlich um die Hundehaltung geht oder diese nur vorgeschoben ist, um dann zu versuchen diesen eigentlichen Anlass zu klären und einen regelrechten „Nachbarschaftskrieg“, der aus solchen Fällen resultieren kann, noch zu verhindern, z.B. durch die Einschaltung der örtlich zuständigen Schiedsperson.
 
Andernfalls sollten sich Ihre Nachbarn daher möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht wenden um sich in einer vertraulichen Beratung über die geeigneten und sinnvollen weiteren rechtlichen Schritte beraten zu lassen, da ein Abwarten oder Aushalten die Situation aus meiner Erfahrung nur noch verfestigt.
 

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