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Rückholung

von Katrin M.

Wir hatten uns einen Welpen geholt hatte ein paar Probleme gehabt mit ihr auch ich hatte Probleme (Depressionen) wir hatten voreilig gehandeln und eine Bekannte gefragt ob sie weiß, wer einen Hund möchte. Sie sagte, dass sie die nehmen würde bis sie 14 Wochen alt ist und dann würde sie dann weiter vermitteln. Hab gedacht, dass es eine gute Sache ist, bis sich raus stellte, dass sie uns belogen hat und sie dann den Hund behält was so garnicht abgemacht war. Habe auch kein Geld gesehen. Wir wollen den Hund zurück, da es wirklich eine Kurzschlusshandlung von mir war. Wir haben mit denen keinen Vertrag gemacht. Stellen uns als Lügner hin, dass die das so garnicht gesagt haben und mein Mann hat die Nachricht selber gehört und vorm Aufgang haben die es nochmal gesagt. Wir haben aber dem Vertrag, wo wir den hund gekauft haben würden wir den Hund wieder bekommen. Weil es ist ja Erschleichung des Hundes nur damit die kein Geld auszugeben Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie die Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. In Ihrem Fall kommt das Problem hinzu, dass ebenso häufig unter Familien oder Freunden/Bekannten keine schriftlichen Verträge geschlossen werden und auch nur ungenaue Absprache getroffen werden, so dass ein Beweisproblem hinzukommt.
 
In Ihrem Fall haben Sie zwar keinen schriftlichen Vertrag mit der Bekannten geschlossen, Verträge können jedoch bis auf wenige Ausnahmen auch mündlich geschlossen werden, daher müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was für einen Vertrag diese Vereinbarung rechtlich darstellt.
 
Sie haben Ihrer Bekannten gesagt, dass Sie den Hund abgegeben wollen/müssen und ein neuer Eigentümer gesucht werden soll und Sie haben ihr den Welpen übergeben. Wichtig zu wissen wäre, ob Sie ihr z.B. auch alle Papiere/Impfausweis mitgegeben haben, wer die Unterhaltskosten für den Hund zahlt, usw. Insbesondere müsste die Sprachnachricht angehört und der gesamte Chat-Verlauf zu dem Hund eingesehen werden.
 
Da Sie den Welpen zurückhaben möchten, müssten Sie nach wie vor Eigentümerin des Hundes sein oder falls rechtlich eine Übereignung stattgefunden hat, müsste geprüft werden, ob Sie ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht haben. Alternativ ist zu prüfen, ob Sie einen Zahlungsanspruch gegen die Bekannte haben, da Sie den Hund wahrscheinlich nicht verschenken wollten.
 
Sichern Sie daher vorsorglich die gesamte Korrespondenz mit der Bekannte, die den Hund betrifft, insbesondere die Sprachnachricht und wenden Sie sich damit bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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